Europäischer Gerichtshof prüft Aldis Champagner Sorbet
Im jahrelangen Rechtsstreit um ein von Aldi vermarktetes «Champagner Sorbet» könnte der deutschen Discounterkette eine Schlappe ins Haus stehen. Der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof äußerte am Donnerstag erhebliche Zweifel, ob die geschützte Ursprungsbezeichnung des weltberühmten französischen Schaumweins bei dem Eisdessert zu Recht genutzt wurde, um Käufer an die Kühltruhe zu locken.
Bewerten soll dies aber aus Sicht des Gutachters letztlich der Bundesgerichtshof, der in Deutschland mit dem Fall betraut ist. Das ist auch zunächst nur eine rechtliche Bewertung des Gutachters. Das Urteil des EuGH steht noch aus.
Aldi Süd hatte das «Champagner Sorbet» eines belgischen Produzenten 2012 kurz vor Weihnachten im Sortiment, seitdem aber nach Unternehmensangaben nicht mehr. Das Eisdessert enthielt zwölf Prozent Champagner. Geklagt hat der französische Winzerverband «Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne», der EU-Recht verletzt sieht.
Er argumentiert, Aldi und sein Lieferant hätten sich zu Unrecht des exklusiven Images der Champagne für ihre Geschäfte bedient.
Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona gab in seinem Schlussantrag mehrere Hinweise, dass er die Rechtslage ähnlich sieht. Es sei grundsätzlich rechtswidrig, einen geschützten Namen im Marketing auszunutzen - es sei denn, es gebe ein berechtigtes Interesse des Verkäufers.
Die Tatsache, dass tatsächlich Champagner im Sorbet war, legitimiere die Nutzung der geschützten Bezeichnung nicht unbedingt. Dies gelte zum Beispiel, wenn die Aufmachung des Etiketts Hinweise gebe, dass das Marketing nur das Ansehen der geschützten Ursprungsbezeichnung ausnutzen wolle. Ob das hier der Fall sei, müsse der BGH entscheiden. (dpa)
Weitere News aus dem Ressort Wirtschaft & Finanzen

Holen Sie sich die Lebensmittel- und Getränke-Branche in Ihren Posteingang
Mit dem Absenden des Formulars willigen Sie ein, dass Ihnen die LUMITOS AG den oder die oben ausgewählten Newsletter per E-Mail zusendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch die LUMITOS AG erfolgt auf Basis unserer Datenschutzerklärung. LUMITOS darf Sie zum Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung per E-Mail kontaktieren. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber der LUMITOS AG, Ernst-Augustin-Str. 2, 12489 Berlin oder per E-Mail unter widerruf@lumitos.com mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zudem ist in jeder E-Mail ein Link zur Abbestellung des entsprechenden Newsletters enthalten.