Kein "Veggie-Poulet" mehr: Bundesgericht untersagt tierische Bezeichnungen für pflanzliche Produkte

12.05.2025
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Ein wegweisendes Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts sorgt für Aufruhr in der wachsenden Pflanzenfleisch-Branche: Bezeichnungen wie "planted.chicken", "wie Poulet" oder "veganes Schwein" sind für pflanzliche Fleischersatzprodukte nicht mehr zulässig. Das höchste Schweizer Gericht hat am 2. Mai einer Beschwerde des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) stattgegeben und damit den Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts aufgehoben.

Täuschungsgefahr im Mittelpunkt

Das Urteil begründet das Bundesgericht mit dem Täuschungsschutz im Lebensmittelrecht. "Mit dem Begriff 'Poulet' wird ein Geflügel bezeichnet, mithin also ein Tier", heißt es in der Medienmitteilung des Gerichts. Sowohl nach europäischem als auch nach Schweizer Recht sei "Poulet" eindeutig als Geflügel und als Fleisch definiert. Folglich dürfe der Begriff nicht für Produkte verwendet werden, die keinen Fleischanteil enthalten.

Vorgeschichte des Rechtsstreits

Der Rechtsstreit begann bereits 2021, als das Kantonale Labor Zürich einem Unternehmen untersagte, seine aus Erbsenprotein hergestellten Fleischersatzprodukte mit Tierartenbezeichnungen zu versehen. Das Zürcher Verwaltungsgericht hatte dieser Einschränkung 2022 noch widersprochen, was nun durch das Bundesgericht korrigiert wurde.

Klare Kennzeichnung gefordert

Das Bundesgericht stützt sich in seinem Urteil auf das Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände, wonach sämtliche Angaben über Lebensmittel den Tatsachen entsprechen müssen. Imitationsprodukte müssen so gekennzeichnet werden, dass Konsumentinnen und Konsumenten die tatsächliche Art des Lebensmittels erkennen können, ohne es mit anderen Erzeugnissen zu verwechseln.

Weitreichende Folgen für die Branche

Das Urteil dürfte erhebliche Auswirkungen auf die Marketing- und Kennzeichnungspraxis von pflanzlichen Alternativen haben. Hersteller müssen nun kreative Wege finden, ihre Produkte ohne direkte Bezugnahme auf Tierarten zu bewerben. Branchenexperten erwarten eine Welle von Produktumbenennungen in den kommenden Monaten.

Die ausführliche schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus und wird zu einem späteren Zeitpunkt auf der Website des Bundesgerichts veröffentlicht.

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