Juristisches Tauziehen um Aldi-Nord geht weiter
Der seit Jahren dauernde Machtkampf bei Aldi Nord geht weiter: Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat Beschwerden gegen Nichtzulassung der Revision gegen sein Urteil in Sachen Aldi Nord abgelehnt. Nun habe das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu prüfen und zu entscheiden, ob Gründe für die Zulassung der Revision vorliegen, teilte das OVG am Mittwoch mit.
Die von der Familie des verstorbenen Gründersohns Berthold Albrecht kontrollierte Jakobus-Stiftung hat juristische Schritte gegen die Entscheidung des OVG eingeleitet, die den Einfluss des Familienstamms im Unternehmen einschränkt.
Das OVG hatte im Dezember 2017 eine Satzungsänderung in der Jakobus-Stiftung für rechtens erklärt, mit der Berthold Albrecht kurz vor seinem Tod den Einfluss der Familienerben auf die Geschicke des Discounters beschränkt hatte. Dagegen hatten die Frau und die fünf Kinder des 2012 verstorbenen Firmenerben Berthold Albrecht geklagt.
Das Gericht ließ damals keine Revision gegen die Entscheidung zu. Gegen die Nichtzulassung hatten sich die Kläger und der Beigeladene mit einer Beschwerde an das OVG gewandt.
Hintergrund des Rechtsstreits ist die komplizierte Eigentümerstruktur bei Aldi Nord. Das Unternehmen ist im Besitz von drei Stiftungen mit Sitz in Schleswig-Holstein: der Markus-, der Lukas- und der Jakobus-Stiftung. Große Investitionen und wichtige Entscheidungen können von den Stiftungen nur einstimmig freigegeben werden./gyd/DP/nas (dpa)
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