Nach einer Reihe von kleineren Lebensmittelkrisen Ende der 1990er Jahre und der dann Europa weit dramatisch verlaufenden BSE -Krise mit dem einhergehenden Vertrauensverlust in die Politik wurde auch in Deutschland der Ruf nach einer Neuorganisation des Verbraucherschutzes laut. Einem Bericht der damaligen Präsidentin des Bundesrechnungshofs, Hedda von Wedel, an die damalige Bundesregierung folgend, wurde der gesundheitliche Verbraucherschutz zum 1. Januar 2002 neu organisiert. Bewertung und Management von Risiken, die früher unter dem Dach einer einzigen behördlichen Institution waren, wurden voneinander getrennt, um die Transparenz des staatlichen Handelns zu verbessern. In diesem Zuge wurde auf der Basis eines eigenen Errichtungsgesetzes die Bundesanstalt (später Bundesamt) für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als, nachgeordnet zum Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), zuständige Bundesoberbehörde für das Risikomanagement errichtet, um die Koordination zwischen Bund und Ländern sowie die Kommunikation von Risiken zu verbessern. Die wissenschaftliche Beurteilung von Risiken liegt seitdem beim gleichzeitig neu gegründeten Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).
Diese Aufteilung entspricht auch der Behördenstruktur auf europäischer Ebene – Risikomanagement durch die Europäische Kommission und das Food and Veterinary Office (FVO) in Dublin, Irland, sowie die wissenschaftliche Risikobewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in Parma, Italien.