Die Richtlinie 2000/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juni 2000 über Kakao- und Schokoladeerzeugnisse für die menschliche Ernährung für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union regelt die Zutaten und Kennzeichnung von Kakao- und Schokoladenerzeugnissen.
Deutschland
Die Kakaoverordnung regelt Zutaten und Kennzeichnung von Kakao- und Schokoladenerzeugnisse, die als Lebensmittel gewerblich in den Verkehr gebracht werden.
Einteilung
- Halbfabrikate aus Kakaobohnen, sowie Kakaobutter
- Schokoladensorten
- Schokoladenpulver, Trinkschokoladenpulver
- Schokolade, Milchschokolade, Haushaltsmilchschokolade, Weiße Schokolade, Gefüllte Schokolade
- Chocolate a la taza, Chocolate familiar a la taza
- Praline
Ebenso werden dazu gezählt:
- Massive Kakaoerzeugnisse, Schokoladenhohlkörper
- Schokoladenstreussel, Schokoladenflocken, Schokoladenkuvertüre (auch von Milchschokolade)
- Gianduja-Haselnuss-Schokolade
- Sahnemilchschokolade, Magermilchschokolade
- Edelschokolade, Bitterschokolade
Österreich
Die Schokoladenverordnung regelt es entsprechend für Österreich. Schokoladenbonbons werden dort Pralinen gleichgestellt.