Folgende Weintypen dürfen erzeugt werden:
- Cortona rosso: 50–60 % Syrah, 10–20 % Merlot, außerdem dürfen noch höchstens 30 % andere analoge Rebsorten, die für den Anbau in der Region Toskana zugelassen sind, zugesetzt werden.
- Cortona Vin Santo und Cortona Vin Santo „Riserva“: Trebbiano Toscano, Grechetto und Malvasia Bianca Lunga – einzeln oder gemeinsam – müssen zu mindestens 70 % enthalten sein. Höchstens 30 % weiß ausgebauter Sangiovese darf zugesetzt werden.
- Cortona Vin Santo Occhio di Pernice: Sangiovese, Malvasia nera – einzeln oder gemeinsam – zu 100 %.
- Bei den folgenden Weinen muss die genannte Rebsorte zu mindestens 85 % enthalten sein. Höchstens 15 % andere analoge Rebsorten, die für den Anbau in der Region Toskana zugelassen sind, dürfen zugesetzt werden.
- Cortona Chardonnay
- Cortona Grechetto
- Cortona Sauvignon
- Cortona Cabernet Sauvignon und Cortona Cabernet Sauvignon „Riserva“
- Cortona Merlot und Cortona Merlot „Riserva“
- Cortona Sangiovese und Cortona Sangiovese „Riserva“
- Cortona Syrah und Cortona Syrah „Riserva“
Die „Riserva“-Weine müssen mindestens 24 Monate gereift sein, davon mind. 12 Monate im Holzfass und vier Monate in der Flasche (ab dem 1. November des Erntejahres gerechnet).