In Deutschland enthält die Mineral- und Tafelwasser-Verordnung eine Legaldefinition von Sprudel. Danach darf die Bezeichnung Sprudel für unter Kohlendioxidzusatz abgefülltes Mineralwasser verwendet werden. Ebenfalls darf die Bezeichnung für Säuerlinge benutzt werden, die aus einer natürlichen oder künstlich erschlossenen Quelle im Wesentlichen unter natürlichem Kohlensäuredruck hervorsprudeln.
In Österreich regelt die Mineralwasser- und Quellwasserverordnung. Sprudel kann als Bezeichnung für Säuerlinge verwendet werden, die unter natürlichem Gas oder hydrostatischem Druck hervortreten. Der Zusatz von Kohlendioxid zu einem Sprudel ist erlaubt.