In der Warenkunde bezeichnet man bestimmte genießbare Flüssigkeiten allgemein als Getränk, andere Flüssigkeiten werden je nach Tradition und Eigenschaft teilweise dazugezählt.
Allgemein zählt man hierzu:
- Wasser, andere nichtalkoholhaltige bzw. alkoholfreie Getränke und Eis,
 - gegorene alkoholhaltige Getränke (Bier, Wein, Apfelwein usw.),
 - durch Destillieren hergestellte alkoholhaltige Flüssigkeiten und Getränke (Branntwein, Likör usw.) und Ethylalkohol.
 
Teilweise zählt man hierzu:
- Speiseessig (auch verdünnt),
 - Milch und flüssige Milcherzeugnisse,
 - Fruchtsaft, Traubenmost, Gemüsesaft.
 
Nicht hierzu zählt man:
- Arzneiwaren,
 - Körper- und Schönheitsmittel.