Magnesiumaspartat

Magnesiumaspartat, C8H12MgN2O8, ist das Magnesiumsalz der Asparaginsäure.

Herstellung

Magnesiumaspartat kann im Labor aus Magnesiumcarbonat und Asparaginsäure hergestellt werden.

Eigenschaften

Das weiße kristalline Pulver ist nahezu geruchs- und geschmacklos. Es ist gut löslich in Wasser und kristallisiert als Di- oder Tetrahydrat aus.

Unternehmen zum Magnesiumaspartat

Im Bereich von Magnesiumaspartat agieren zahlreiche Unternehmen, die mit ihren Produkten und Dienstleistungen Lösungen für dieses Thema anbieten. Die Firmenliste bietet einen umfassenden Überblick über die Akteure, die im Bereich Magnesiumaspartat eine Schlüsselrolle spielen. Von etablierten Branchenführern bis hin zu aufstrebenden Start-ups, jedes Unternehmen trägt auf seine Weise zur Dynamik und Entwicklung von Magnesiumaspartat bei.

Unternehmen Herkunft Typ
Dr. Paul Lohmann
Dr. Paul Lohmann
Emmerthal, Deutschland Hersteller

Verwendung

Magnesiumaspartat ist als Nahrungsergänzungsmittel in der EU nicht zugelassen. Arzneilich wird es bei Magnesiummangel und dadurch bedingten Störungen der Muskeltätigkeit (z. B. Wadenkrämpfe) eingesetzt.

Bei einer zusätzlichen Magnesiumzufuhr ab 300 mg pro Tag kann es zu Durchfällen und Magen-Darm-Beschwerden kommen.

Strukturformel
Strukturformel von Magnesiumgaspartat
Allgemeines
Name Magnesiumaspartat
Andere Namen
  • Magnesium-(2S)-2-aminosuccinat (IUPAC)
  • Magnesiumbis(hydrogenaspartat)
  • MAGNESIUM ASPARTATE (INCI)
Summenformel C8H12MgN2O8
Kurzbeschreibung

weißes Pulver

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer
  • 18962-61-3 (Anhydrid)
  • 215533-00-9 (Dihydrat)
  • 7018-07-7 (Tetrahydrat)
  • 2068-80-6 L-Asparaginsäure-Magnesiumsalz (2:1)
  • 1187-91-3 DL-Asparaginsäure-Magnesiumsalz (2:1)
  • 52101-01-6 DL-Asparaginsäure-Magnesiumsalz (1:?)
EG-Nummer 242-703-7
ECHA-InfoCard 100.038.806
PubChem 92912
ChemSpider 79273
Wikidata Q6731379
Arzneistoffangaben
ATC-Code

A12CC05

Eigenschaften
Molare Masse 288,495 g·mol−1 (Anhydrid)
Aggregatzustand

fest

Sicherheitshinweise
Bitte die Befreiung von der Kennzeichnungspflicht für Arzneimittel, Medizinprodukte, Kosmetika, Lebensmittel und Futtermittel beachten
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung

Dihydrat

keine GHS-Piktogramme

H- und P-Sätze H: keine H-Sätze
P: keine P-Sätze
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.