Gutsabfüllung
Gutsabfüllung ist ein Begriff aus dem deutschen Weinrecht und steht für eine verschärfte Form der „Erzeugerabfüllung“.
§38 Absatz (5) der Weinverordnung vom 9. Mai 1995 regelt, wann ein Wein als Gutsabfüllung bezeichnet werden darf:
- Es liegen die Voraussetzungen für eine „Erzeugerabfüllung“ vor, d. h. die Trauben stammen alle vom abfüllenden Weinbaubetrieb und sind von diesem eingekellert und ausgebaut worden
- Der Weinbaubetrieb führt eine Steuerbuchhaltung
- Der Kellermeister hat eine abgeschlossene önologische Ausbildung
- Die Weinberge wurden mindestens seit 1. Januar des Erntejahres vom Weinbaubetrieb bewirtschaftet
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Gutsabfüllung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und ist unter der Lizenz Creative-Commons Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen verfügbar. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

Holen Sie sich die Lebensmittel- und Getränke-Branche in Ihren Posteingang
Ab sofort nichts mehr verpassen: Unser Newsletter für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie bringt Sie jeden Dienstag und Donnerstag auf den neuesten Stand. Aktuelle Branchen-News, Produkt-Highlights und Innovationen - kompakt und verständlich in Ihrem Posteingang. Von uns recherchiert, damit Sie es nicht tun müssen.
Zuletzt betrachtete Inhalte
Kerry Health and Nutrition Institute - Tralee, Irland
Seite aufrufen

Wenn die Märkte zur Werbeplattform werden - Seit 2020 sind wir Vorreiter bei Retail Media und haben diesen Bereich erfolgreich ausgebaut.
Seite aufrufen

Spectral Engines GmbH - Steinbach, Deutschland
Seite aufrufen

Ein Jahr nach Ankündigung: Verbände warnen vor Scheitern des Kinderlebensmittel-Werbegesetzes
Seite aufrufen

Mars, Incorporated wird alle künstlichen Farbstoffe aus seinem Lebensmittelangebot entfernen - Fünfjährige Initiative wird Schokolade, Kaugummi, Süßwaren, Nahrungsmittel und Getränkemarken betreffen
Seite aufrufen