Es sind fünf primäre Anforderungen an Lebensmittelverpackungen definiert:
- Die bedruckte Seite darf mit dem Füllgut, sofern technisch vermeidbar, nicht in direkte Berührung kommen.
- In besonderen Fällen sollen Schnittkanten mindestens 5 mm breit unbedruckt bleiben.
- Der Druck muss gegen das Füllgut beständig sein. Dies ist in einer Prüfungsnorm nach DIN 16524-3 festgelegt.
- Das Füllgut darf durch den Druck in Aussehen, Geruch und Geschmack nicht beeinflusst werden. Hierfür existiert die DIN-Prüfungsnorm DIN 10955.
- Die Druckfarben und Druckhilfsmittel müssen so beschaffen sein, daß bei ihrer sachgemäßen Verarbeitung keine technisch vermeidbaren und keine gesundheitlich bedenklichen Anteile an das Lebensmittel abgegeben werden. Bei sachgemäßem Einhalten der technischen Bedingungen (Bedruckstoff, Druckverfahren, Trocknung, Lagerung usw.) für weitere Handhabung, dürfen ebenfalls keine Anteile, die das Lebensmittel in seinem Aussehen beeinflussen könnten, aus der Druckfarbenschicht übergehen.