BME veröffentlicht Mustervertrag für Cloud-Software aus Anwendersicht
Der Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) hat erstmals eine Rahmenvereinbarung für Software as a Service (SaaS) aus Anwendersicht veröffentlicht. Der von Mitgliedern der BME-Arbeitsgruppe "IT-Outsourcing" ausgearbeitete Mustervertrag erleichtert insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen den Einstieg in die Welt der cloudbasierten Softwaredienste, die in den vergangenen Jahren eine rasante Entwicklung genommen haben. Bei vielen Großkonzernen ist es bereits bekannt, dass sich durch den Einsatz solcher Leistungen nicht nur Kosten sparen lassen, sondern gleichzeitig auch ein Mehr an Flexibilität gewonnen wird.
Die Vorteile von SaaS liegen auf der Hand: Rechner und Internetanbindungen sind auch in den kleinsten Unternehmen vorhanden, Applikationen lassen sich ohne großen Aufwand implementieren und flexible und nutzungsgerechte Ablauf- und Abrechnungsmodelle werden geboten. Unternehmen können sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren und so erhebliche Einsparungen realisieren. Experten rechnen deshalb damit, dass solche Angebote in den nächsten Jahren global um jährlich mehr als 20 Prozent wachsen werden.
Dabei spielen Ängste in den Köpfen der Entscheider immer noch eine große Rolle. Fragen werden nach der Sicherheit der ausgetauschten Informationen gestellt, aber auch bezüglich der schwierigen Geschäftsbeziehungen: Das Vertragsverhältnis ist oft nicht detailliert genug ausgearbeitet, um im Falle eines Problems schnell rechtliche Klarheit zu schaffen. Im Rahmen des BME-Arbeitskreises "IT-Outsourcing" ist deshalb dieser Vorschlag für eine Rahmenvereinbarung entstanden, der den Unternehmen als Richtschnur dient, an die Bedürfnisse der jeweiligen Branche und des jeweiligen Unternehmens aber noch anzupassen ist.
Der Mustervertrag ist rechts neben dem Artikel verlinkt.
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