Auch Milka Schoko-Osterhasen müssen sich an Regeln halten
Verbraucherzentrale Hamburg erstreitet Urteil gegen Lebensmittelkonzern Mondelez
Lilafarbene Schrift auf etwas hellerem, lilafarbenem Grund - in dieser Farbkombination druckte man bei Milka die Zutatenliste für den sogenannten Schmunzelhasen auf eingefärbte Aluminiumfolie. Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg muss die Mondelez Deutschland GmbH ihren Schoko-Hasen zum nächsten Osterfest nun mit einer gut lesbaren Kennzeichnung anbieten (Anerkenntnisurteil des Landgerichts Bremen vom 28. April 2021, Az. 12 O 177/20).

Bild von Skyler H. auf Pixabay
"Wer wirklich herausfinden wollte, welche Zutaten im Schmunzelhasen von Milka stecken, brauchte verdammt gute Augen", sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Die Buchstaben waren ohnehin schon winzig klein, durch den fehlenden Kontrast jedoch konnte man den Text kaum entschlüsseln." Falten in der Folie und Spiegelungen erschwerten das Erkennen der Wörter zusätzlich.
Verpflichtende Informationen auf Lebensmittelpackungen wie die Zutatenliste müssen laut Lebensmittel-Informationsverordnung "an einer gut sichtbaren Stelle deutlich, gut lesbar" angebracht werden. "Beim Schoko-Hasen ganz in Lila ist diese klare Vorgabe zu Gunsten des Markendesigns auf der Strecke geblieben. Das geht so nicht", meint Verbraucherschützer Valet. Die Verbraucherzentrale wird prüfen, ob sich Mondelez im kommenden Jahr an das Urteil hält. Bei Zuwiderhandlung kann das Unternehmen mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro bestraft werden.
Die Verbraucherzentrale Hamburg erhält immer wieder Beschwerden zu kaum lesbaren Etiketten auf Lebensmitteln. Auch die Preisschilder im Handel stehen deswegen regelmäßig in der Kritik. Verbraucherinnen und Verbraucher, die Mängel bei der Kennzeichnung feststellen, können diese als Missstand über die Internetseite der Verbraucherzentrale melden.
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