GastroSuisse begrüsst Revision des Lebensmittelgesetzes mit Augenmass
Die Revision des Bundesgesetzes über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände wurde am 20.06.2014 vom Parlament abgeschlossen. GastroSuisse begrüsst, dass der Pranger für das Gastgewerbe sowie die generelle Deklarationspflicht der Herkunft sämtlicher Inhalte von Lebensmitteln verhindert wurden. Damit bleibt ein massiver Mehraufwand, der keinen grossen Nutzen für den Konsumenten hätte, erspart.
Mit der Revision des Lebensmittelgesetzes verfügt die Schweiz nun über ein modernes Regelwerk, welches regulatorisches Augenmass hält und die Bedürfnisse von lebensmittelverarbeitenden Betrieben, insbesondere des Gastgewerbes, berücksichtigt.
Das Parlament hat erkannt, dass umfassende Herkunftsdeklarationen aller Rohstoffe neben zusätzlichen Handelshemmnissen und Preissteigerungen vor allem zu mehr Verwirrung als Transparenz führen.
Das Gastgewerbe wird nicht dazu verpflichtet, die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen zu veröffentlichen. Somit werden unnötige Bürokratie- und Regulierungskosten verhindert und der Persönlichkeits- und Datenschutz gewahrt.
Die Hygiene kann im Gastgewerbe am besten durch entsprechend ausgebildetes Personal sichergestellt werden, und zwar noch bevor Probleme überhaupt entstehen. Deshalb fordert GastroSuisse weiterhin, dass gesetzlich festgelegte Minimalkenntnisse für Einsteiger in das Gastgewerbe erforderlich sind.
GastroSuisse ist der Verband für Hotellerie und Restauration in der Schweiz. Rund 20'000 Mitglieder, davon gegen 3000 Hotels, organisiert in 26 Kantonalverbänden und fünf Fachgruppen, gehören dem grössten gastgewerblichen Arbeitgeberverband an.
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