Nach Täuschung: DLG verschärft Qualitätsprüfungen bei Fleischerzeugnissen
Ab sofort werden in den anstehenden DLG-Prüfungen für Fleischerzeugnisse Laboruntersuchungen produktgruppenspezifisch nochmals intensiviert und durch risikobasierte Stichprobenanalysen ergänzt. Dies beinhaltet auch das Screening auf unerlaubte Zutaten, Untersuchungen von Verdachtsproben auf Formfleisch, Untersuchungen des Aminosäurespektrums/Ausschluss von unerlaubtem Fremdeiweiß sowie histologische Untersuchungen (Bestimmung der maschinellen Zerkleinerung des Muskelgewebes, Prüfung auf Knochenpartikel).
Bereits seit 2002 schließt die DLG gemäß ihren Prüfbestimmungen aus, dass Erzeugnisse mit Separatorenfleisch an den DLG-Prüfungen teilnehmen dürfen. Künftig verlangt die DLG bei Einreichung der Produkte zur Prüfung zusätzlich einen rechtssicheren Nachweis, der die Verwendung von Separatorenfleisch im Produktionsprozess ausschließt.
Die DLG wird ihre Qualitätsprüfungen grundlegend weiterentwickeln
Die DLG wird den aktuellen Fall zum Anlass nehmen, die Qualitätsprüfungen grundlegend weiterzuentwickeln. Eine interne Arbeitsgruppe wird dazu in den kommenden Monaten konkrete Vorschläge erarbeiten.
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