Slowenien hat 2012 die Bezeichnung Kranjska Klobasa als geografisch geschützte Angabe (g.g.A.) eintragen lassen. In Österreich wurden Befürchtungen laut, dieser Schutz würde sich auch auf die schon lange traditionelle österreichische Spezialität erstrecken. In einem Kompromiss wurde aber vereinbart, dass die deutschen Bezeichnungen Krainer Wurst und Käsekrainer weiter unabhängig zulässig sein sollen. Diese wurden aber dafür nicht in die Liste der Traditionellen österreichischen Lebensmittel aufgenommen.
Die Wurst enthält ein grobes Brät aus mindestens 68 % Schweinefleisch, 12 % Rindfleisch und maximal 20 % Speck. Die einzigen erlaubten Zusätze sind 5 % Wasser, Speisesalz, Knoblauch und Pfeffer. Das Fleisch muss in 10 bis 13 mm große Stücke geschnitten werden, der Speck in Stücke von 8 bis 10 mm. Die Masse wird in Schweinedärme mit 32 bis 36 mm Durchmesser gefüllt. Es werden 12 bis 16 cm lange Paare gebildet, die 180 bis 220 Gramm Masse aufweisen. Die Paare werden mit einem hölzernen Spieß zusammengesteckt, heiß geräuchert und bei 70 Grad Celsius wärmebehandelt.