Die vorab genannten Betriebe werden in folgenden Kontrollarten geprüft:
- Abnahmekontrollen
- Plankontrollen
- Schwerpunktkontrollen
- Nachkontrollen
- Verdachtskontrollen
- Beschwerdekontrollen
Die Kontrollen erfolgen in der Regel unangekündigt. Die Kontrollhäufigkeit ergibt sich aus einer vorgegebenen, der jeweiligen Betriebsart und -situation angepassten Risikobeurteilung von wöchentlich bis hin zu einem Mal in drei Jahren.