Zuckerwirtschaft von Verhandlungsergebnis enttäuscht
WVZ: Auch nach dem Auslaufen der Zuckermarktordnung müssen die Rahmenbedingungen stimmen
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„Die deutsche Zuckerwirtschaft muss das Verhandlungsergebnis zur Verlängerung der Zuckermarktordnung bis 2017 akzeptieren, hätte aber eine Fortführung bis 2020 für sachgerechter erachtet.“ Mit diesen Worten kommentierte der Vorsitzende der WVZ, Dr. Hans-Jörg Gebhard, das Verhandlungsergebnis zur Fortsetzung der Zuckermarktordnung nach 2015.
Grundsätzlich begrüße die deutsche Zuckerwirtschaft die Tatsache, dass Europaparlament und Agrarrat dem Kommissionsvorschlag eine klare Absage erteilt hätten. Es sei allerdings enttäuschend, dass sich die große Mehrheit der Befürworter einer Verlängerung bis 2020 sowohl im Europäischen Parlament als auch im Agrarrat nicht im Verhandlungsergebnis wiederfindet. „Es ist bedauerlich, dass der europäischen Zuckerwirtschaft aufgrund der egoistischen Forderungen einiger weniger Länder nunmehr wertvolle Zeit für die weitere Anpassung an die Erfordernisse des Weltmarktes fehlt“, so Dr. Gebhard. Das Ergebnis sei letztlich ein politischer Kompromiss und weniger die Abwägung von Sachargumenten. Aus diesem Grund sei es umso wichtiger, die erforderlichen Rahmenbedingungen für die Zeit nach 2017 zu schaffen. Dazu gehörten ein funktionierendes Sicherheitsnetz im Falle von Marktstörungen ebenso wie eine Aufhebung der Exportbeschränkungen sowie der Verzicht auf weitere Einfuhrzugeständnisse für Zucker im Rahmen neuer Handelsabkommen.
Dr. Gebhard bedankte sich bei den Vertretern des Europäischen Parlaments sowie bei Bundesministerin Aigner für die Unterstützung während der vergangenen Monate.
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