Freiwillige Herkunftskennzeichnung als Wettbewerbsfaktor erhalten
Die Berichte der Europäischen Kommission zu den Folgenabschätzungen für verpflichtende Herkunftsangaben bei Milch, Milch als Zutat und Zutaten, die über 50 Prozent eines Lebensmittels ausmachen, bekräftigen den Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) in seiner Forderung nach dem Erhalt der Freiwilligkeit bei Herkunftsangaben. So kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass verpflichtende Herkunftsangaben u. a. aufgrund des höheren Verwaltungsaufwands bei vielen Produzenten zu Mehrkosten führen würden, die die Unternehmen auch an die Verbraucher weiterreichen würden. "Das Interesse für die Herkunft der Lebensmittel ist nicht von der Hand zuweisen. Aber dieses Interesse anzuerkennen, heißt nicht, automatisch Verpflichtungen erlassen zu müssen. Die Bereitschaft, mehr Geld zu zahlen, ist nämlich eher begrenzt. Wenn es den Unternehmen also freigestellt bleibt, die Herkunft bestimmter Zutaten anzugeben, kann diese Auslobung im Wettbewerb als Vorteil genutzt werden. So können auch die Verbraucher selbst entscheiden, ob sie mehr zahlen wollen oder nicht", erklärt Peter Loosen, BLL-Geschäftsführer und Leiter des Brüsseler Büros.
Generell gibt es bereits eine Vielzahl von Regelungen zur Herkunft eines Lebensmittels, z. B. eine verpflichtende Herkunftsangabe bei unverarbeitetem Fleisch von Rind, Schwein, Geflügel, Schaf oder Ziege, bei Fisch, Obst und Gemüse, Honig und Bio-Lebensmitteln. Darüber hinaus informieren geschützte Siegel zu geographischen Angaben, dass die so gekennzeichneten Produkte aus einer bestimmten Region stammen. Mit dem Regional-Fenster wurde ein Siegel geschaffen, das sich auf die Herkunft der Hauptzutat bezieht.
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