Geschützte Herkunftsbezeichnung: Europa-Abgeordnete wollen auch nicht-landwirtschaftliche Produkte besser schützen
Der "Schwarzwälder Schinken", "Nürnberger Bratwürste" und andere, regionaltypische landwirtschaftliche Spezialitäten sind in der Europäischen Union bereits einheitlich durch die geschützten geographischen Herkunftsangaben geschützt. Nun möchte das Europäische Parlament auch andere regionaltypische Produkte besser und einheitlich schützen. Die EU-Kommission hat dazu mehrere Studien anfertigen lassen und eine vorläufige Liste mit 834 Produkten erstellt, die von einer solchen geschützten Herkunftsbezeichnung profitieren könnten. Allein für Deutschland wurden 188 typische Herkunftsprodukte identifiziert, darunter beispielsweise Meissner Porzellan, Kölnisch Wasser, Bielefelder Leinen, Karlsruher Majolika oder Münchner Loden (die gesamte Liste finden Sie über den Link unten).
All diese Produkte sind noch nicht über eine EU-einheitliche Gesetzgebung geschützt, sondern allenfalls sehr lückenhaft über nationale und teils bilaterale Abkommen sowie internationale Konventionen. Für die Unternehmen, oftmals sind es kleinere Handwerksbetriebe, jedoch sind Registrierung und Durchsetzung ihrer Schutzinteressen außerordentlich aufwändig und damit kaum durchführbar.
Die Europa-Abgeordneten möchten dies ändern und arbeiten derzeit an einer Gesetzesvorlage, um regionaltypische Produkte besser zu schützen. Die Europa-Abgeordnete Virgine Rozière (S&D, Fraktion der Sozialdemokraten) ist die Berichterstatterin zu diesem Thema und sagt: "Solche Herkunftsbezeichnungen stehen für Qualität und hohe Standards und entsprechend für den Verbraucher ein wichtiges Leitmotiv. Sie sind aber nicht ausreichend geschützt. Ein entsprechendes EU-Gesetz würde das ändern und könnte dazu beitragen, dass Arbeitsplätze und Unternehmen, die oft in ländlichen Regionen angesiedelt sind, davon profitieren."
Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat die Gesetzesinitiative am heutigen Dienstag, 15. September 2015, mehrheitlich angenommen. Das Plenum des Europäischen Parlaments wird am 5. Oktober 2015 darüber debattieren und am 6. Oktober 2015 abstimmen. Die EU-Kommission wird damit aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzesvorschlag auszuarbeiten und diesen dem EU-Parlament und dem Rat als Gesetzgeber der EU vorzulegen.
Die Liste der 834 identifizierten Produkte finden Sie in der Studie (rechts neben dem Artikel verlinkt) ab Seite 235, Deutschland ab Seite 239.
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