Kupferhaltige Komplexe der Chlorophylle und Chlorophylline

Die Kupferhaltigen Komplexe der Chlorophylle und Chlorophylline (E 141) sind grün. Durch die Anreicherung der pflanzlichen Pigmente Chlorophyll und Chlorophylline entstehen stabile, farbintensive und wachsähnliche Verbindungen. Diese Farbstoffe erscheinen olivgrün bis dunkelgrün, je nachdem wie hoch der Anteil von Kupfer- und/oder Magnesiumionen ist. Sie sind stabiler bei Licht und Hitze als ungekupferte Chlorophylle (E140), nicht beständig gegen Säuren und können in pflanzlichen Ölen gelöst werden.

Herstellung

Die Chlorophylle werden aus Luzernen und Nesseln extrahiert. In einer weiteren chemischen Reaktion können diese zu Chlorophyllinen umgewandelt werden. Anschließend werden sie mit Kupferionen angereichert. Dazu wird der Extrakt mit Kupfer(II)-salzen versetzt, wodurch die Kupferionen die Magnesium-Zentralionen ersetzen.

Verwendung als Lebensmittelfarbstoff

Sie werden vor allem als Lebensmittelfarbstoff für die Färbung von grünem Gemüse verwendet, das in Essig oder Salzlake konserviert ist. Sie sind in der EU als Lebensmittelzusatzstoff unter der E-Nummer E 141 für alle für Zusatzstoffe zugelassenen Nahrungsmittel ohne Höchstmengenbeschränkung (qs) zugelassen.

Unter anderem finden sich die Farbstoffe in:

Gesetzliche Regelungen

In Deutschland wurden Chlorophyllin-Kupfer-Komplexe durch die Farbstoff-Verordnung ab 1959 für die Verwendung als Lebensmittelfarbstoff zugelassen. Zur Übernahme der Richtlinie des Rats zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für färbende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen in nationales Recht wurde die Farbstoff-Verordnung 1966 angepasst und für die kupferhaltigen Komplexe der Chlorophylle die E-Nummer E-140 aufgenommen. Ab 1978 wurde die Verwendung in Deutschland durch die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung geregelt. Durch die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008, die am 20. Januar 2009 in Kraft trat, ist die Verwendung von Chlorophyll als Lebensmittelzusatzstoff im ganzen EWR einheitlich geregelt.

Sicherheit

Die erlaubte Tagesdosis liegt bei 15 mg/kg Körpergewicht (Summe von Chlorophyll-Kupfer-Komplex und Chlorophyllin-Kupfer-Komplex). E 141 gilt als gesundheitlich unbedenklich und wird größtenteils unverdaut wieder ausgeschieden. Fütterungsversuche zeigten keine Anzeichen für Kupferanreicherungen in Organen.

Unternehmen zum Lebensmittelzusatzstoffe

Im Bereich von Lebensmittelzusatzstoffe agieren zahlreiche Unternehmen, die mit ihren Produkten und Dienstleistungen Lösungen für dieses Thema anbieten. Die Firmenliste bietet einen umfassenden Überblick über die Akteure, die im Bereich Lebensmittelzusatzstoffe eine Schlüsselrolle spielen. Von etablierten Branchenführern bis hin zu aufstrebenden Start-ups, jedes Unternehmen trägt auf seine Weise zur Dynamik und Entwicklung von Lebensmittelzusatzstoffe bei.

Unternehmen Herkunft Typ
MicroHarvest
MicroHarvest
Hamburg, Deutschland Hersteller
Bloom Biorenewables
Bloom Biorenewables
Marly, Schweiz Hersteller
Mach dich wach – s erste Koffein-Lutschpastillen
Mach dich wach – s erste Koffein-Lutschpastillen
Laudenbach, Deutschland Hersteller
Embion Technologies
Embion Technologies
Lausanne, Schweiz Dienstleister
Dr. Paul Lohmann
Dr. Paul Lohmann
Emmerthal, Deutschland Hersteller
Actigenomics
Actigenomics
Epalinges, Schweiz Hersteller
Naturally Splendid Enterprises
Naturally Splendid Enterprises
Burnaby, Kanada Hersteller
Wacker
Wacker
München, Deutschland Hersteller
DKSH
DKSH
Zürich, Schweiz Dienstleister

News

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