Rosenberger: „Es muss nachgebessert werden“
Nach langem Streit wird heute das Lohntransparenzgesetz in erster Lesung in den Bundestag eingebracht. Künftig sollen Frauen in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten einen individuellen Auskunftsanspruch darüber haben, was Männer in gleichwertigen Positionen verdienen. Und umgekehrt. Diese Transparenz soll in der Folge zu mehr Gerechtigkeit bei der Bezahlung und zukünftig zu einer Gleichbehandlung führen.
Auch die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) will mit ihrer „Initiative Lohngerechtigkeit“, dass Frauen für gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn wie Männer erhalten, und begrüßt deshalb, dass das Gesetz jetzt auf den Weg gebracht wird. Aber ob es in dieser Form tatsächlich zu einer Veränderung und zu mehr Lohngerechtigkeit zwischen den Geschlechtern führt, ist für die NGG-Vorsitzende Michaela Rosenberger fraglich:
„Das Lohntransparenzgesetz ist ein wichtiges Signal und ein erster wichtiger Schritt. So viel steht fest. Auch die Diskussionen im Vorfeld haben dazu geführt, dass das Thema jetzt auf dem Tisch liegt und in den Betrieben diskutiert wird. Aber letztlich sind alle bislang im Gesetz formulierten Auskunftsansprüche nur eine Aufforderung an die Betriebe. Selbst die betrieblichen Prüfverfahren, die für Betriebe ab 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelten sollen, sind freiwillig und nicht verpflichtend. Wir erwarten, dass das im parlamentarischen Verfahren noch nachgebessert wird. Denn damit ein systematischer Rückbau der Benachteiligung von Frauen gelingt, brauchen wir betriebliche Prüfverfahren unabhängig von der Größe des Betriebs. Auch der individuelle Auskunftsanspruch sollte für alle gelten. Der Organisationsbereich der NGG ist vor allem durch mittelständische Betriebe mit weniger als 200 Beschäftigten geprägt. An denen geht das Gesetz in seiner jetzigen Form komplett vorbei.“
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