Keine Werbung für ungesunde Lebensmittel in britischen Casting-Shows?
Im Kampf gegen das Übergewicht vieler britischer Kinder will die Labour-Partei die Werbung für ungesunde Lebensmittel aus populären TV-Shows vor 21 Uhr verbannen. Zurzeit ist die Werbung für Produkte mit hohem Fett-, Salz- oder Zuckeranteil nur im Kinderprogramm untersagt. Von dem erweiterten Verbot wären Casting-Shows wie "The X Factor" und "Britain's Got Talent" betroffen, die von vielen Kindern und Jugendlichen gesehen werden.
Außerdem will die oppositionelle Labour-Partei Ernährungsberatungen in Schulen ausbauen. Die regierenden Konservativen bezeichneten den Vorschlag mit Blick auf die Finanzierung am Montag als "unsinnig".
Weltweit nimmt der Anteil dicker Kinder und Jugendlicher durch falsche Ernährung zu. In Deutschland ist etwa jede sechste Kind davon betroffen. Ursachen sind unter anderem stark zuckerhaltige Getränke und Mangel an Bewegung. In Großbritannien ist 2018 eine Abgabe geplant, um stark gesüßte Getränke unattraktiv zu machen. Sie soll ab fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter greifen.
Im Vereinigten Königreich wird am 8. Juni vorzeitig ein neues Parlament gewählt. Nach den jüngsten Prognosen liegen die regierenden Konservativen weit vor der Labour-Partei./si/DP/fbr (dpa)
Weitere News aus dem Ressort Wirtschaft & Finanzen

Holen Sie sich die Lebensmittel- und Getränke-Branche in Ihren Posteingang
Mit dem Absenden des Formulars willigen Sie ein, dass Ihnen die LUMITOS AG den oder die oben ausgewählten Newsletter per E-Mail zusendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch die LUMITOS AG erfolgt auf Basis unserer Datenschutzerklärung. LUMITOS darf Sie zum Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung per E-Mail kontaktieren. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber der LUMITOS AG, Ernst-Augustin-Str. 2, 12489 Berlin oder per E-Mail unter widerruf@lumitos.com mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zudem ist in jeder E-Mail ein Link zur Abbestellung des entsprechenden Newsletters enthalten.