Verfassungsbeschwerde: Brauerei Beck gegen Gewerbesteuer-Ausweitung
Seit dem Veranlagungszeitraum 2002 werden auch Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer Personengesellschaft besteuert - es sei denn, eine Einzelperson verkauft diese. Die Brauerei sieht dadurch Gleichheitsrechte verletzt.
Zudem beklagen die Bremer einen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot, weil ihre Gesellschafter Anteile vor dem Inkrafttreten des Gesetzes verkauft hatten und die Steuer trotzdem anfallen sollte. "Wir halten das unter keinen Umständen für zu rechtfertigen, was sich hier abgespielt hat", sagte ihr Rechtsanwalt Arvid Siebert.
Bremens Finanzsenatorin Karoline Linnert sprach von "beachtlichen haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen", sollte das Gesetz als verfassungswidrig eingestuft werden. Die Hansestadt müsste der Bremer Brauerei dann etwa 146 Millionen Euro erstatten, sagte sie. Das entspreche der Hälfte der Finanzhilfen, die Bremen wegen seiner angespannten Haushaltslage von Bund und Ländern erhalte. Ein Urteil wird in einigen Monaten verkündet (Az. 1 BvR 1236/11)./cko/DP/tos (dpa)
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