Schutzgemeinschaften sollen Wein-Profile entwickeln

22.06.2020 - Deutschland

Beim Blick aufs Weinetikett sollen Verbraucher künftig sofort erkennen: Je enger begrenzt die Herkunftsangabe, desto höher die Qualität. Diesen Grundsatz verfolgt die Neufassung des Weinrechts aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium von Julia Klöckner (CDU). Die Weinbauregionen in Deutschland stehen nun vor der Aufgabe, ihre jeweiligen Anforderungen für Qualitätsweine neu zu bestimmen. Mit dem neuen Weinrecht, zu dem das Bundeslandwirtschaftsministerium einen ersten Entwurf vorgelegt hat, wird ein allgemeiner Rahmen vorgegeben. "Darüber hinaus können die Erzeuger zum Zwecke einer weitergehenden spezifischen Profilierung ihrer Erzeugnisse zusätzliche Kriterien für kleinere geografische Einheiten festlegen", heißt es darin.

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"Das wird eine relativ komplizierte Angelegenheit", sagte der Präsident des Weinbauverbands Rheinhessen, Ingo Steitz. Für die Entwicklung eigener Profile etwa zu Orts- und Lagenweinen wurden im vergangenen Jahr Schutzgemeinschaften gegründet, die für die im EU-Recht vorgesehene Einstufung von Landweinen mit geschützter geografischer Angabe oder von Qualitätsweinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung zuständig sind. Dazu gehören etwa die Festlegung zulässiger Rebsorten oder spezifische Vorgaben für Hektarertrag und Restzuckergehalte. Zuvor war dies ausschließlich Gegenstand von Landesverordnungen. In der Schutzgemeinschaft Rheinhessen sind neben dem Weinbauverband auch die Weinkellereien und Winzergenossenschaften vertreten.

"Da geht es darum, individuelle Qualitäten herauszuarbeiten", erklärte Steitz. So sollen die Angaben auf dem Weinetikett auch dem zu erwartenden Geschmacksbild entsprechen. Auch die Anforderungen zu Weinen mit besonderem Prädikat wie Kabinett oder Spätlese sowie Geschmacksangaben wie "trocken" sollen in den Regionen entwickelt und festgelegt werden./pz/DP/stk (dpa)

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