Lithiumhaltige Nahrungsergänzungsmittel sind verboten
Einnahme von Lithium nur unter ärztlicher Aufsicht
„Neuronale Gesundheit“, „mentale Klarheit“, „innere Ruhe“ oder „kraftvolle kognitive Präsenz“: mit solchen oder ähnlichen Wirkversprechen werden als Nahrungsergänzungsmittel angebotene lithiumhaltige Erzeugnisse im Onlinehandel beworben. Allerdings kann bereits eine moderate Erhöhung des Lithiumspiegels im menschlichen Körper gesundheitlich schwerwiegende Folgen haben. Daher sind Lebensmittel, also auch Nahrungsergänzungsmittel, mit zugesetzten Lithiumverbindungen in der Europäischen Union verboten.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weist darauf hin, dass der Mineralstoff Lithium in der Europäischen Union für die Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln nicht zugelassen ist. Dabei spielt es keine Rolle, in welcher chemischen Verbindung Lithium eingesetzt wird. Dazu gehören beispielsweise Lithiumcarbonat oder Lithiumorotat. Die Anreicherung anderer Lebensmittel mit Lithium oder seinen chemischen Verbindungen ist ebenfalls nicht zulässig und somit verboten. „Lithium kommt natürlicherweise nur in sehr geringen Mengen in Lebensmitteln vor. Seine Funktion im Körper ist nicht abschließend geklärt. Bereits eine moderate Erhöhung des Lithiumspiegels kann gesundheitlich relevante und schwerwiegende Folgen haben“, erklärt BVL-Präsidentin Prof. Dr. Gaby-Fleur Böl.
Mögliche Anzeichen einer Lithiumvergiftung sind unter anderem starker Durst, häufiges Wasserlassen, Durchfall, Erbrechen, Austrocknung, Zittern, neurologische Störungen wie zum Beispiel Muskelschwäche, Schwindel, Müdigkeit, Verwirrtheit sowie Koordinations-, Sprach- und Sehstörungen. Schwere Vergiftungen können zum zerebralen Anfall, zum Koma oder gar zum Tode führen.
Aufgrund seiner pharmakologischen und gesundheitsgefährdenden Wirkungen ist davon auszugehen, dass es sich bei Erzeugnissen mit zugesetzten Lithiumverbindungen, die als Lebensmittel gekennzeichnet werden, um nicht zugelassene Arzneimittel oder um nicht sichere Lebensmittel handelt. In beiden Fällen ist das Inverkehrbringen deshalb verboten.
Meistgelesene News
Weitere News aus dem Ressort Wissenschaft
Holen Sie sich die Lebensmittel- und Getränke-Branche in Ihren Posteingang
Mit dem Absenden des Formulars willigen Sie ein, dass Ihnen die LUMITOS AG den oder die oben ausgewählten Newsletter per E-Mail zusendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch die LUMITOS AG erfolgt auf Basis unserer Datenschutzerklärung. LUMITOS darf Sie zum Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung per E-Mail kontaktieren. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber der LUMITOS AG, Ernst-Augustin-Str. 2, 12489 Berlin oder per E-Mail unter widerruf@lumitos.com mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zudem ist in jeder E-Mail ein Link zur Abbestellung des entsprechenden Newsletters enthalten.
Meistgelesene News
Weitere News von unseren anderen Portalen
Zuletzt betrachtete Inhalte
Kalle präsentiert auf der IFFA neue Wursthüllen mit inneren Werten - Mehr Effizienz, mehr Verbrauchervertrauen, mehr Kaufimpulse
Bio-Händler Alnatura hat dm-Auslistung verkraftet
Krebsrisiko durch Pommes und Co? Neue EU-Regeln gegen Acrylamid