Geldbußenentscheidung gegen NÖM
Dem kartellgerichtlichen Verfahren ging eine Hausdurchsuchung aufgrund eines richterlichen Hausdurchsuchungsbefehles voraus. Die wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen betrafen die Einflussnahme auf Endverkaufspreise bestimmter Molkereiprodukte im Zeitraum zwischen 2007 bis 2012. Im Rahmen dieser vertikalen Preisabstimmungsmaßnahmen wurden zwischen der NÖM und dem Lebensmittelhandel die Kurantpreise und insbesondere die Aktionspreise des Lebensmittelhandels abgestimmt.
Die Parteien haben auf ein Rechtsmittel verzichtet. Die Entscheidung des Kartellgerichtes ist daher rechtskräftig.
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