EU-Parlament lehnt Zulassung von drei Sorten Gen-Soja ab
Das Fortschreiten des Anbaus von Gen-Soja scheint unaufhaltsam. Drei gentechnisch veränderte Sojasorten werden nach einer Entscheidung des EU-Parlaments aber nicht zugelassen, weil die Pflanzen resistent gegen das als „vermutlich krebserregend“ eingestufte Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat sind.
Das Europaparlament hat die Zulassung von drei gentechnisch veränderten Sojabohnen durch die EU-Kommission abgelehnt. Die fraglichen Pflanzen seien dank der Gentechnik resistent gegen ein Unkrautvernichtungsmittel, das von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) am 20. März vergangenen Jahres als „vermutlich krebserregend“ eingestuft worden sei, heißt es in der Entschließung, die am Mittwoch in Straßburg mit großer Mehrheit verabschiedet wurde.
Die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte sich im November für die Zulassung der drei Sojabohnensorten ausgesprochen. Entgegen der WHO vertrat sie die Ansicht, das fragliche Unkrautvernichtungsmittel – Glyphosat – könne bei Menschen kaum Krebs auslösen. Die in Parma ansässige Behörde ist in der Vergangenheit wiederholt wegen industriefreundlicher Entscheidungen kritisiert worden.
Die Zulassung der fraglichen Gen-Sojabohnen könnte die Verwendung bestimmter Unkrautvernichtungsmittel wie Glyphosat fördern, die möglicherweise schwere Auswirkungen auf die Gesundheit hätten, betonte der SPD-Umweltexperte Matthias Groote. Dies sei nicht akzeptabel. Der Gesundheitsschutz der Bürger müsse für die EU oberste Priorität haben.
Das Europaparlament hat in der Frage kein Vetorecht – die Kommission ist somit nicht gezwungen, die Zulassungen zu annullieren. Allerdings hatte das Straßburger Parlament im vergangenen Januar eine Verordnung verabschiedet, die nationale Anbau-Verbote in den 28 EU-Staaten erleichtert. Dank dieser Regelung können Staaten nun ganz offen auf politische Motive oder Umweltgründe für eine Ablehnung verweisen. Sie können auch den Anbau mehrerer gentechnisch veränderter Pflanzen auf einmal untersagen. (EurActiv)
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