Oberlandesgericht Düsseldorf legt im Streit mit Gabriel nach

25.07.2016 - Deutschland

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat im Streit um die Ministererlaubns für die Übernahme von Kaiser's Tengelmann den Befangenheitsvorwurf gegen Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) bekräftigt. Nach einer weiteren Aktenauswertung betonte das Gericht in einem am Mittwoch ergangenen Beschluss: "Die Besorgnis der Parteilichkeit resultiert aus der Tatsache, dass der Bundeswirtschaftminister die Gespräche gegenüber Rewe, Markant und den anderen Beteiligten des Ministererlaubnisverfahrens geheim gehalten hat." Zuerst hatte die "Lebensmittel Zeitung" über den Beschluss berichtet.

Das Gericht betonte in dem dpa vorliegenden Papier, es sei ohne jeden Belang, ob neben Gabriel auch führende Beamte seines Hauses an den Unterredungen teilgenommen hätten. Gabriel hatte auf die Beteiligung der Beamten hingewiesen, um den Vorwurf zu entkräften, bei dem Treffen habe es sich um Geheimgespräche gehandelt. Der Minister warf dem Gericht außerdem "eine Reihe falscher Tatsachenbehauptungen" vor.

Der Kartellsenat bemängelte außerdem, dass die Stellungnahme Edekas zum konkurrierenden Rewe-Übernahmeangebot den anderen Verfahrensbeteiligten nur durch einen "Zufallsfund" bekannt geworden sei. Zudem habe die weitere Auswertung der Akten zum Ministererlaubnisverfahren Anhaltspunkte für den Verdacht ergeben, dass verfahrensführende Beamte des Ministeriums mit Wissen Gabriels zwei Mal vertraulichen Kontakt mit Edeka-Verantwortlichen gehabt hätten, und dass der Zeitplan für die Bekanntgabe der Nebenbestimmungen zur Ministererlaubnis mit dem Edeka-Chef vertraulich vorab besprochen worden sei.

Der Wirtschaftsminister und SPD-Chef hatte Deutschlands größtem Lebensmittelhändler Edeka im März unter massiven Auflagen grünes Licht für die umstrittene Übernahme gegeben und damit ein Verbot des Bundeskartellamts ausgehebelt. Doch wurde die Ausnahmegenehmigung in der vergangenen Woche vom Düsseldorfer Oberlandegericht gestoppt./rea/DP/jha (dpa)

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