Netzentgelt-Reform: Ernährungsindustrie fordert faire Bedingungen für die Elektrifizierung
17 Verbände warnen vor Fehlanreizen und legen gemeinsamen Anforderungskatalog für eine investitionsfreundliche Netzentgeltsystematik vor
Verbändeallianz warnt vor Fehlanreizen bei der Reform und legt gemeinsamen Anforderungskatalog an neue Netzentgelte vor.
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Die Verbändeallianz Energieintensive Ernährungsindustrie, ein Zusammenschluss aus 17 Wirtschaftsverbänden, mahnt bei der Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) zur Vorsicht. Falsche regulatorische Anreize gefährden notwendige Investitionen in Elektrifizierung, Eigenversorgung und Flexibilität der Betriebe. Die Allianz fordert in einem gemeinsamen Positionspapier eine Netzentgeltsystematik, die tatsächliche Netzdienlichkeit honoriert und mittelständische Unternehmen fair behandelt.
"Die Netzentgeltreform ist nicht nur eine energiepolitische, sondern auch eine industrie- und versorgungspolitische Schlüsselentscheidung. Wer Elektrifizierung politisch fordert, darf Unternehmen nicht gleichzeitig über die Netzentgelte ausbremsen. Die Reform muss Investitionen in klimafreundliche Technologien anreizen und netzdienliches Verhalten gezielt honorieren. Nur so lassen sich Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und Klimaschutz gleichermaßen stärken", erklärt Dr. Bernhard J. Simon, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie.
Die sechs Kernforderungen der Verbändeallianz lauten:
- Keine starre Verbrauchsschwellen: Die Allianz lehnt Überlegungen strikt ab, den Zugang zu Übergangsregelungen auf eine Mindestabnahme von 10 GWh/a zu beschränken. Dies würde mittelständische Betriebe von essenziellen Entlastungen ausschließen.
- Praxistaugliches Zwei-Säulen-Modell für Flexibilität: Die bisherigen Vorschläge werden der Vielfalt der Industrieprozesse nicht gerecht. Die Allianz fordert ein Modell aus zwei Nachweisoptionen: Es braucht sowohl eine "Zertifizierte Flexibilität" für Betriebe mit verfahrenstechnisch geringerer Prozessflexibilität als auch einen unbürokratischen Zugang zu "Flexiblen Netzentgelten" bei direkter Reaktion auf Netzsignale. Zudem müssen Lastverschiebung, Lastzuschaltung und Stromeinspeisung als gleichwertige netzdienliche Leistungen anerkannt werden.
- Eigenversorgung und hybride Anlagen absichern: Bestehende Investitionen in hocheffiziente Eigenerzeugungsanlagen (PV, KWK) sowie Speicherlösungen benötigen Bestandsschutz. Zudem müssen Strommengen, die über Power-to-Heat und hybride Systeme netzdienlich flexibilisiert werden, gezielt von Netzentgelten befreit werden.
- Planungssicherheit durch verlässliche Übergangsfristen: Industrielle Investitionszyklen umfassen Zeiträume von bis zu zwanzig Jahren. Es braucht eine verlässliche Übergangsfrist von zehn Jahren für alle Bestandsnutzer der Bandlast- und Atypik-Regelungen ohne diskriminierende GWh-Grenzen.
- Erhalt des industriellen Poolings: An komplexen Verbundstandorten muss die gemeinsame netzentgeltliche Bewertung mehrerer Übergabestellen zwingend erhalten bleiben und weiterentwickelt werden.
- Verpflichtende Probe-Preisblätter: Tiefgreifende Änderungen dürfen nicht ohne belastbare Datenbasis erfolgen. Die Netzbetreiber müssen noch in 2026 verlässliche Probe-Preisblätter vorlegen, um die finanziellen Folgen vor einer endgültigen Entscheidung transparent offenzulegen.
"Besonders bei der Prozesswärme haben wir in der energieintensiven Ernährungsindustrie große Potentiale in der Flexibilisierung. Die Netzentgelte können Anreiz schaffen, in hybride Anlagen und thermische Speicher zu investieren. Hierdurch werden unsere Unternehmen in die Lage versetzt, flexibel zwischen Gas und Strom wechseln und so einen wichtigen Beitrag zur Netzstabilität sowie zur Senkung der Netzentgelte leisten. Wir sind starke Partner der Energiewende!", betont OVID-Präsidentin Jaana Kleinschmit von Lengefeld. "Diese Potenziale müssen gefördert und dürfen nicht durch neue Hürden und ungeeignete Netzentgelte blockiert werden."
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