Großer Straußenzüchter: Wegen Stallpflicht zum Schlachten gezwungen

22.11.2016 - Deutschland

Die Vogelgrippe bedroht einen der erfahrensten Straußenbetriebe in Nordosten. "Ich habe meine Tiere jetzt zum Schlachten angemeldet", erklärte Harald Pfeiffer aus Canzow bei Woldegk (Mecklenburg-Vorpommern) am Montag. Grund dafür sei, dass er für die 54 Laufvögel keine Ausnahmegenehmigung von der Stallpflicht bekommen habe wie bei früheren Fällen von Vogelgrippe. "Strauße kann man aber nicht guten Gewissens einsperren", sagte Pfeiffer, der seit 2001 als einer der ersten Züchter im Land diese Vögel hält. Der Schlachtwert eines Straußes liege bei etwa 1000 Euro.

Eine Sprecherin des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte bekräftigte die Stallpflicht für die Tiere. Wenn bei den Straußen der Erreger H5N8 festgestellt würde, wären in einem Umkreis von zehn Kilometer mehr als 700 000 Stück Geflügel betroffen. Dies sei ein zu hohes Risiko.

Dies wird aber in Kreisen unterschiedlich gehandhabt. "Bei uns gab es zwei Ausnahmegenehmigungen für Straußenhalter in Blankensee und bei Ahlbeck am Haff", erklärte Achim Froitzheim, Sprecher im Kreis Vorpommern-Greifswald. Dort seien keine größeren Geflügelbestände in der Nähe. "Strauße einsperren ist schwierig, da braucht man eine Reithalle." Auch Straußenhalter im Kreis Ludwigslust-Parchim sollen aus Tierschutzgründen Ausnahmegenehmigungen haben. (dpa)

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