Kalorienreduzierung oder Geschmacksdiktat? Die Ernährungsstrategie der Bundesregierung lässt viele Fragen offen
Statement des Süßstoff-Verbandes zur Ernährungsstrategie
Süßstoff Verband e.V.
Das geplante Werbeverbot nutzt ein strenges Nährwertprofil, um Lebensmittel zu identifizieren, die nicht mehr beworben werden dürfen. Die vorgesehenen Nährwertangaben setzen so enge Grenzen, dass rund 70 Prozent der Lebensmittel auf dem Markt, die unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben hergestellt und vertrieben werden, unter das Werbeverbot fallen würden. Auch die Verwendung von kalorienfreien Süßstoffen wird im aktuellen Gesetzesentwurf ausgeschlossen.
"Das Werbeverbot für Süßstoff-gesüßte Lebensmittel und Getränke wäre kontraproduktiv", fasst Isabelle Begger zusammen. "Süßstoffe sind ein nützliches, erprobtes und bewährtes Hilfsmittel für die Zucker- und Kalorienreduktion. Sie liefern keine Kalorien und wirken sich nicht negativ auf den Insulin- und Blutzuckerspiegel aus. Ein weiterer Vorteil: Süßstoffe sind nicht kariogen, verursachen also keine Karies. Sollen neue, kalorienreduzierte Produkte von der Politik gewünscht werden, müssen sie beworben werden dürfen, damit sie eine Chance auf dem Markt haben."
Neue Reduktionsziele - Praxischeck nicht erwünscht
Für die Entwicklung neuer Reduktionsziele für Fett, Zucker und Salz in Lebensmitteln wurden im Herbst 2023 unter der Leitung des Max Rubner-Instituts Experten-Workshops einberufen. Jedoch nur wenige Expertinnen und Experten der Lebensmittelwirtschaft durften an den Workshops teilnehmen. Die Praktiker*innen werden auch bei der finalen Abstimmung der neuen Reduktionsziele nicht eingebunden. Dieser Input aus der Praxis, der sowohl Lebensmitteltechnologie als auch Konsumgewohnheiten im Blick hat, ist aber notwendig, denn er entscheidet über den nachhaltigen Erfolg von Rezepturveränderungen auf dem Markt.
"Auch bei den Reduktionszielen ist zu befürchten, dass Süßstoffe als Reformulierungsoption gestrichen werden", erklärt Begger vom Süßstoff-Verband. "Statt Kalorien soll der süße Geschmack reduziert werden. Ob diese staatlich verordneten Rezepturen den Verbraucherinnen und Verbrauchern schmecken werden, ist fraglich. Eines ist jedoch sicher: Die Maßnahmen des BMEL werden die Vielfalt des Lebensmittelangebots in Deutschland einschränken."
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