Kontaminant

Kontaminanten sind unerwünschte Stoffe, die zu einer Verunreinigung eines anderen Stoffs oder Stoffgemischs führen. Sie führen zu einer Kontamination des verunreinigten Stoffs.

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Definition

Nach der EU-Kontaminantenverordnung sind Kontaminanten Stoffe, die einem Lebensmittel nicht absichtlich hinzugefügt werden, jedoch infolge einer Verunreinigung durch die Umwelt (Umweltkontaminant) oder als Rückstand im Zuge der Gewinnung, Fertigung, Verarbeitung, Zubereitung, Behandlung, Aufmachung, Verpackung, Beförderung und Lagerung im Lebensmittel vorhanden sind. Dazu gehören z. B. Schwermetalle wie Blei, Cadmium und Quecksilber, Dioxine, Polychlorierte Biphenyle, Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Mykotoxine und andere Umweltgifte.

Der Begriff „Kontaminant“ umfasst nicht Überreste von Insekten, Tierhaare, Arzneimittelrückstände, Pestizide und anderen Fremdbesatz. Stoffe, die absichtlich aufgebracht, aber auf Lebensmitteln höchstmengenkontrolliert sind, werden als Rückstände bezeichnet. Auch Bakterien können (etwa bei der bakteriologischen Untersuchung im Labor) „Kontaminanten“ sein. Mikrobielle Kontaminationen von Lebensmitteln sind Gegenstand der EU-Verordnung über Lebensmittelhygiene.

Rechtsvorschriften

  • Verordnung (EWG) Nr. 315/93 des Rates vom 8. Februar 1993 zur Festlegung von gemeinschaftlichen Verfahren zur Kontrolle von Kontaminanten in Lebensmitteln
  • Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 der Kommission vom 19. Dezember 2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln

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