Geflügelwirtschaft will Kennzeichnungspflicht für Außer-Haus-Segment: Billige Fleischimporte dürfen hohe deutsche Standards nicht unterlaufen
Das Großverbrauchersegment hat eine erhebliche Marktrelevanz: Bei Hähnchenfleisch macht dieser Bereich etwa 60 bis 65 Prozent des Marktes aus, bei Putenfleisch sogar bis zu 75 Prozent. Derzeit ist der Preis das allein entscheidende Kriterium in diesem Marktsegment - und da hat die aus anderen Ländern kommende Ware wegen der deutlich niedrigeren nationalen Standards und geringeren Auflagen naturgemäß einen erheblichen Kostenvorteil gegenüber deutschem Geflügelfleisch. So unterliegt das aus dem Ausland an deutsche Großverbraucher gelieferte Geflügelfleisch weder dem QS-System noch einem Antibiotikamonitoring, die Tiere werden standardmäßig mit gentechnisch verändertem Futter gefüttert. "Wir finden die hohen deutschen Standards richtig und gut und investieren kontinuierlich in deren Weiterentwicklung", betonen Storck und Wendt. "Aber: Den Tieren und Verbrauchern bringt das alles ja nur dann etwas, wenn diese Standards nicht durch Billigimporte unterlaufen werden." Mit ihren Forderungen ist die deutsche Geflügelwirtschaft beim Hintergrundgespräch mit den Bundesagrarpolitikern auf breite Zustimmung gestoßen und hat aus dem Gespräch die Zusage mitgenommen, dass das Thema von der deutschen Politik auf EU-Ebene weiter vorangetrieben wird. "Wir freuen uns, dass wir mit unserer Initiative ein wichtiges Thema nach oben auf die Agenda gesetzt haben", sagen Storck und Wendt.
Die umfassende Herkunftskennzeichnung ist auch eine zentrale Forderung der im September veröffentlichten Geflügel-Charta 2015. "Der Verbraucher muss [...]erkennen können, wo das Fleisch herkommt, das er verzehren möchte", heißt es in der Geflügel-Charta. Und weiter: "Entsprechend fordert die deutsche Geflügelwirtschaft zusätzlich zu der heute bereits geltenden Herkunftskennzeichnung von unbehandeltem frischen und gefrorenen Fleisch von der Politik die Einführung verbindlicher Herkunftskennzeichnungen auf EU-Ebene auch für Fleischzubereitungen, Fleischerzeugnisse und Lebensmittel, in denen Fleisch als Zutat enthalten ist. Auch das Großverbrauchersegment der Außer-Haus-Verpflegung mit Restaurants, Kantinen und Mensen soll von der Kennzeichnungspflicht umfasst sein."
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