500 Jahre Reinheitsgebot: Wandkalender über Herzog Wilhelm IV. von Bayern
Die Unterzeichnung des berühmten Reinheitsgebots, die sich 2016 zum 500. Mal jährt, ist aus heutiger Sicht das bedeutendste Ereignis in der Regierungszeit von Herzog Wilhelm IV. von Bayern. Dabei war an jenem 23. April 1516 auf dem Landtag zu Ingolstadt noch keineswegs abzusehen, dass dieses neue Gesetz sozusagen für die Ewigkeit geschaffen worden war und als Gründungsurkunde der bayerischen Braukunst in die Geschichte eingehen sollte.

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Das Gesetz von 1516 – von Wilhelms Räten in Abstimmung mit den Landständen ausgearbeitet – bestimmte feste Brauzeiten, eine Obergrenze für den Bierpreis und vor allem die Beschränkung auf „allein Gerste, Hopfen und Wasser“, die drei „reinen“ Zutaten, aus denen fortan überall in Bayern bestes Bier gebraut werden sollte. Das Reinheitsgebot sollte aber nicht nur der zuhauf praktizierten, nicht selten lebensgefährlichen, Bierpantscherei ein Ende setzen, es war auch ein politisches Signal: Nach der Vereinigung der beiden Teilherzogtümer unter Albrecht IV. stand diese erste gesamtbayerische Landesverordnung für die wiedererlangte Einheit.
Den 500. Jahrestag des Bayerischen Reinheitsgebots nimmt die „Königliche Holding und Lizenz KG Schloss Kaltenberg“ zum Anlass, dem Leben und Wirken von Herzog Wilhelm IV. (1493 – 1550) den Jahreskalender 2016 zu widmen. Die Bandbreite der hochwertigen Abbildungen reicht von eben jener berühmten Landesverordnung, die Wilhelm IV. zusammen mit seinem Bruder Ludwig X. erließ, über Herrschaftsporträts und Familienbildnisse bis hin zu den selten gesehenen Federzeichnungen aus dem Musterbuch von 1529, nach dem der Hofschneider Meister Jacob die Kleidung für seinen Herrn nähte.
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