Kennzeichnungspflicht für Geflügelfleisch laut EuGH rechtskonform
Bei frischem Geflügelfleisch in Fertigpackungen müssen Gesamtpreis und Preis je Gewichtseinheit auf der Verpackung angebracht werden. Diese Auffassung Sachsens bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) nach jahrelangem Rechtsstreit mit der regionalen Gesellschaft eines Handelskonzerns um die Kennzeichnungspflicht. Mit Urteil vom 30. Juni erklärte es die entsprechenden Vorschriften für rechtskonform, wie das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie am Mittwoch in Dresden mitteilte.
Nach Feststellung mehrerer Verstöße durch die Behörden 2006 waren Bußgeldverfahren eingeleitet worden. Die Supermarktkette klagte vor dem Verwaltungsgericht Dresden auf Feststellung, dass die Kennzeichnungsvorschriften gegen das EU-Grundrecht der unternehmerischen Freiheit und das Diskriminierungsverbot verstoßen würden. Aus ihrer Sicht reicht eine Preisauszeichnung am Regal als Information für die Kunden aus.
2011 bestätigten die Richter die Auffassung Sachsens, der Kläger ging in Berufung. Das Oberverwaltungsgericht legte die Frage über die EU-Rechtmäßigkeit dem EuGH in Luxemburg vor. Laut Landesamt können Verbraucher nun auch künftig erwarten, dass alle frischen Geflügelprodukte in Fertigpackungen entsprechend ausgezeichnet sind. Verstöße könnten mit bis zu 10 000 Euro Geldbuße geahndet werden./mon/DP/stb (dpa)
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