Kartellbehörde sieht keine Eis-Preisabsprachen in Tübingen

13.07.2017 - Deutschland

Der Verdacht auf unerlaubte Preisabsprachen unter drei Tübinger Eisdielenbesitzern hat sich nicht bestätigt. Die Landeskartellbehörde stellte das Ermittlungsverfahren ein, wie das Wirtschaftsministerium am Dienstag mitteilte. Die Behörde war durch einen Zeitungsbericht auf den Fall aufmerksam geworden. Darin hatte ein Eisdielenbesitzer gesagt, man habe zu dritt beschlossen, den Preis pro Kugel Eis gleichzeitig auf 1,50 Euro zu erhöhen. Zuvor kostete die Kugel in vielen Teilen der Stadt 1,20 Euro. Der Eisdielenbetreiber wies die Behauptung, es habe Absprachen gegeben, später als Missverständnis zurück.

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Die Landeskartellbehörde befragte die Betroffenen zu den Vorwürfen, ein kartellrechtswidriges Verhalten konnte nicht nachgewiesen werden, wie das Ministerium mitteilte. «Eine reine Preiserhöhung stellt eine unternehmerische Entscheidung dar, die als solche kartellrechtlich nicht von Belang ist.» (dpa)

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