Der Bundesrat erachtet die Fair-Food-Initiative als unnötig

24.07.2018 - Schweiz

In der Schweiz gelten für Lebensmittel hohe Standards und der Bund setzt sich bereits heute sowohl national als auch international für sichere Lebensmittel von hoher Qualität ein. Der Bundesrat erachtet deshalb eine neue Verfassungsbestimmung als unnötig, auch wenn er die Anliegen der Initiative «Für gesunde sowie umweltfreundlich und fair hergestellte Lebensmittel (Fair-Food-Initiative)» grundsätzlich teilt. Die Initiative kommt am 23. September 2018 zur Abstimmung.

Die Schweiz produziert rund die Hälfte ihres Bedarfs an Lebensmitteln selber. Diese müssen strenge Anforderungen erfüllen, etwa bei der Sicherheit, der Qualität und der Nachhaltigkeit. Die Initiative verlangt, dass die Schweizer Standards grundsätzlich auch für importierte Lebensmittel gelten sollen. Das würde neue Probleme schaffen, denn diese Vorgaben könnten mit Handelsabkommen in Konflikt geraten, die den vereinfachten Zugang zu internationalen Märkten garantieren.

Die Mindestvorgaben für importierte Lebensmittel umzusetzen, wäre zudem äusserst schwierig. Es müsste im Herkunftsland überprüft werden, unter welchen Bedingungen die Lebensmittel hergestellt werden. Die Kosten für diese Kontrollen könnten die Lebensmittel verteuern. Dies würde die Konsumentinnen und Konsumenten wie auch die Wirtschaft treffen. Ausserdem könnten die strengeren Vorgaben für Importe die Auswahl an Lebensmitteln in der Schweiz einschränken.

Wie die Initiative will auch der Bundesrat nachhaltig und fair produzierte Lebensmittel im In- und Ausland fördern. Dazu reichen die geltenden Bestimmungen aus. Einen neuen Verfassungsartikel erachtet er als unnötig. Bundesrat und Parlament empfehlen, die Volksinitiative abzulehnen.

Die Fair-Food-Initiative beauftragt den Bund, das Angebot an Lebensmitteln zu stärken, die von guter Qualität und sicher sind. Die Herstellung soll umwelt- und ressourcenschonend sowie tierfreundlich sein und unter fairen Arbeitsbedingungen stattfinden. Diese Standards sollen grundsätzlich auch für importierte Lebensmittel gelten.

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