Neue EU-Verpackungsverordnung in Kraft: PFAS in Lebensmittelverpackungen verboten

„Forever Chemicals“ in Verpackungen wie Pizzakartons und Mikrowellen-Popcorn-Beuteln nun EU-weit verboten

13.08.2026
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Symbolbild

Die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) schafft einen harmonisierten Rahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle im Binnenmarkt. Die neuen Vorschriften stellen zudem einen wichtigen Schritt zur Verringerung von Verpackungsabfällen und zur Senkung der Befolgungskosten für die Verpackungsindustrie dar. Zudem werden sie die Abfallwertschöpfungskette nachhaltiger gestalten, zur Verringerung der Abhängigkeit der Union von Importen von Primärrohstoffen beitragen, den Markt für Sekundärrohstoffe stärken und den Übergang der EU zu einer wettbewerbsfähigen Kreislaufwirtschaft und zur Klimaneutralität bis 2050 unterstützen.  

Durch die Ersetzung fragmentierter nationaler Anforderungen durch ein gemeinsames Regelwerk der EU, das den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen abdeckt, sorgt die PPWR für mehr Rechtssicherheit und Effizienzgewinne für grenzüberschreitend tätige Unternehmen und schafft gleichzeitig bessere Voraussetzungen für Investitionen, Innovation und Wachstum im Bereich kreislaufwirtschaftlicher Verpackungslösungen. 

Eine wichtige Maßnahme, die nun in Kraft tritt, ist eine Beschränkung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt. Ab sofort dürfen Verpackungen mit Lebensmittelkontakt, die PFAS in Mengen über strengen Grenzwerten enthalten, nicht mehr auf den EU-Markt gebracht werden.  

Die Maßnahme zielt darauf ab, die Exposition gegenüber sogenannten „Forever Chemicals“ zu verringern – einer Gruppe hochpersistenter Stoffe, die sich in der Umwelt und im menschlichen Körper anreichern können.

PFAS wurden bisher häufig in Lebensmittelverpackungen wie Take-away-Behältern, Fast-Food-Verpackungen, Mikrowellen-Popcornbeuteln, Backpapier und Pizzakartons verwendet, um Wasser oder Fett abzuweisen. Durch die Begrenzung der Verwendung von PFAS in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt tragen die neuen Vorschriften zum Schutz der menschlichen Gesundheit bei und verringern gleichzeitig die Freisetzung dieser schädlichen Stoffe in die Umwelt. 

Darüber hinaus werden Definitionen, beispielsweise für Hersteller und Produzenten, die für die erweiterte Herstellerverantwortung bei Verpackungen zuständig sind, nun EU-weit harmonisiert. Bestimmte Kennzeichnungen und Angaben sind künftig auch für Verpackungen vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass Verpackungshersteller oder -importeure bei Bedarf identifiziert und kontaktiert werden können. 

„Die neue Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung ist eine Investition in die Zukunft Europas: Sie wird dazu beitragen, Abfall zu reduzieren, das Recycling zu steigern, Verpackungen mit Lebensmittelkontakt durch die Begrenzung schädlicher Stoffe wie PFAS für die Verbraucher sicherer zu machen und unsere Abhängigkeit von neuen Rohstoffen zu verringern. Dies sind wesentliche Schritte hin zu einer echten Kreislaufwirtschaft. Gleichzeitig wird die Verordnung die uneinheitlichen nationalen Vorschriften ersetzen, die für Wirtschaftsakteure im Binnenmarkt schwer zu durchschauen sind. Neue Vorschriften sind jedoch auch mit Anpassungskosten verbunden, und wir haben intensiv mit den Marktteilnehmern zusammengearbeitet, um die neuen Vorschriften pragmatisch und unbürokratisch umzusetzen“, so Jessika Roswall, Kommissarin für Umwelt, Wasserresilienz und eine wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft.

Nächste Schritte

Durch die Förderung einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft wird die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung dazu beitragen, wertvolle Materialien länger im Umlauf zu halten und die Rückgewinnung und Verwendung von Sekundärrohstoffen innerhalb der EU zu steigern. Dies wird den Druck im Zusammenhang mit der Rohstoffgewinnung und der Abfallerzeugung verringern und gleichzeitig die Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie durch eine sicherere und nachhaltigere Materialversorgung stärken. 

Nach dem morgigen allgemeinen Inkrafttreten werden schrittweise weitere Vorschriften im Rahmen der Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung in Kraft treten.  

Ab 2028 wird EU-weit ein harmonisiertes Kennzeichnungssystem für Verpackungen gelten, um die Abfalltrennung zu erleichtern und dadurch die Effizienz bei der Verwertung und Kompostierung von Abfallströmen zu steigern sowie der Verpackungsindustrie über die Jahre hinweg mehrere Milliarden Euro einzusparen. 

Der Großteil der Verpflichtungen wird ab 2030 gelten. Dazu gehören Maßnahmen zur:  

  • die Verringerung des Verpackungsabfallaufkommens, beispielsweise durch neue Grenzwerte für Leerraum, Wiederverwendungsziele oder sehr kleine Einweg-Kunststoffverpackungsformate, die in Hotels und Restaurants verwendet werden;  
  • Förderung der Kreislaufwirtschaft, einschließlich der verpflichtenden Verwendung von recyceltem Kunststoffabfall in neuen Kunststoffverpackungen und der Anforderung, dass alle Verpackungen rezyklierbar sein müssen.   

Die Kommission treibt ihre Arbeit zügig voran, um die erforderlichen Durchführungsrechtsakte rechtzeitig vorzulegen, und ist dabei bestrebt, sicherzustellen, dass diese wirksam sind und keinen unnötigen Verwaltungsaufwand verursachen. Dabei wird sie weiterhin eng mit den nationalen Behörden, der Industrie und der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten, um eine effiziente und pragmatische Umsetzung der neuen Vorschriften zu gewährleisten.  

Hintergrund

Die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) ist eine Antwort auf ökologische und wirtschaftliche Herausforderungen. Ohne entsprechende Maßnahmen würde der Verpackungsabfall in der EU bis 2030 voraussichtlich um 19 % zunehmen, während der Kunststoffverpackungsabfall sogar um bis zu 46 % steigen könnte.  

Die Verordnung trat im Februar 2025 in Kraft, und ihre Bestimmungen gelten ab dem 12. August 2026 schrittweise. Die vollständige Anwendung der Verordnung wird zu einem nachhaltigeren und wettbewerbsfähigeren Verpackungssektor in der gesamten EU sowie zur Stärkung des Binnenmarktes für Verpackungen durch gemeinsame Vorschriften beitragen.  

Sie wird Europa weniger abhängig von importierten fossilen Brennstoffen machen, aus denen Kunststoffverpackungen fast ausschließlich hergestellt werden. Durch die Förderung einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft wird die PPWR dazu beitragen, wertvolle Materialien länger im Umlauf zu halten und die Rückgewinnung sowie die Verwendung von Sekundärrohstoffen innerhalb der EU zu steigern. Dadurch werden die Belastungen im Zusammenhang mit der Rohstoffgewinnung und der Abfallaufkommen verringert, während gleichzeitig die Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie durch eine sicherere und nachhaltigere Materialversorgung gestärkt wird. 

Die neuen Verpackungsvorschriften werden zudem dazu beitragen, die durch übermäßige Verpackungen verursachten ökologischen Herausforderungen weiter anzugehen. Sie kommen den Verbrauchern zugute – beispielsweise durch die Begrenzung schädlicher Stoffe wie PFAS – und schaffen Chancen für Unternehmen. 

Das umfassende Maßnahmenpaket dürfte zu einer erheblichen Verringerung der Treibhausgasemissionen, des Wasserverbrauchs und der Umweltkosten im Verpackungssektor führen und den Unternehmen mittelfristig erhebliche Kosten für die Einhaltung der Vorschriften ersparen.  

Die Europäische Kommission wird weiterhin eng mit den Interessengruppen und den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um eine effiziente und praxisnahe Umsetzung vor Ort zu unterstützen.

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