LGL testet 262 Grillprodukte: 97 Prozent ohne Beanstandung
Vegetarische und vegane Produkte bestanden alle Tests – bei mariniertem Fleisch gab es vereinzelte Hygienemängel
Auch der Spätsommer bietet noch Tage mit schönem Wetter und damit die ein oder andere Gelegenheit, den Grill anzuwerfen. Doch können Bratwürste, Grillfleisch und Grillkäse bedenkenlos auf den Rost gelegt werden? Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat sich diese Frage gestellt und im laufenden Jahr sowohl fleischhaltige als auch vegetarische und vegane Grillprodukte untersucht. Die erfreuliche Nachricht für alle Fans des heißen Rosts: Bei 254 (97 Prozent) der insgesamt 262 Proben gab es keinen Grund, dem sprichwörtlichen Braten nicht zu trauen.
Das gilt nicht nur für Fleisch-Fans, sondern auch für Anhänger der fleischlosen Kost. So nahmen die Expertinnen und Experten des LGL 2026 unter anderem 11 Grillkäse und 12 weitere vegetarische sowie vegane Grillprodukte in Hinblick auf ihre Beschaffenheit unter die Lupe. Das Ergebnis: Keines der vegetarischen bzw. veganen Lebensmittel musste beanstandet werden.
Daneben wurde eine breite Produktpalette von 180 fleischhaltigen Grillprodukten sensorisch sowie auf die Tierart und die Beschaffenheit analysiert, darunter Bratwürste, Steaks, Filets und andere Fleischteilstücke zum Grillen, Fleischspieße und sonstige Grillprodukte. Dabei wurde lose und fertigverpackte Ware untersucht. Ergebnis: Lediglich eines dieser Produkte, in diesem Fall fertigverpackt, musste aufgrund des sensorischen Befundes als bereits verdorben eingestuft werden, zwei weitere fertigverpackte Produkte wurden aufgrund von Kennzeichnungsmängeln beanstandet. 59 weitere Proben mariniertes Grillfleisch der Tierarten Rind, Schwein und Geflügel wurden zudem mikrobiologisch und sensorisch untersucht. Das Ziel dieser Untersuchungen war es, bestimmte Keime zu identifizieren, die auf Mängel in der Herstellungshygiene oder Überlagerung hinweisen. Das Ergebnis: Fünf Proben (8,5 %) wurden beanstandet, davon waren zwei Produkte (in beiden Fällen lose Ware) verdorben. Zwei weitere Produkte (fertigverpackte Ware) wurden aufgrund von Hygienemängeln in der Herstellung sowie ein weiteres Produkt (lose Ware) aufgrund einer zu hohen Lagertemperatur beanstandet.
Tabellarische Übersicht der Untersuchungen
| Probenart | Probenzahl | Anzahl beanstandeter Proben |
| Fleischhaltige Grillprodukte (Sensorik, Tierart, Beschaffenheit) | 180 | 3 |
| Bratwürste | 4 | 0 |
| Steaks, Filets, andere Fleischteilstücke | 130 | 3 |
| Fleischspieße, Schaschlik | 32 | 0 |
| Sonstige Grillprodukte | 14 | 0 |
| Fleischhaltige Grillprodukte (Sensorik, Mikrobiologie) | 59 | 5 |
| Vegetarische/vegane Grillprodukte (Sensorik, Beschaffenheit) | 23 | 0 |
| Grillkäse | 11 | 0 |
| Vegane/vegetarische Bratwürste | 8 | 0 |
| Vegane/vegetarische Steaks | 4 | 0 |
| Summe | 262 | 8 |
Die Untersuchungen von für das Grillen geeigneten Produkten wird 2026 weiter fortgesetzt. Darüber hinaus rät das LGL, wichtige Hygieneregeln zu beachten und die Entstehung unerwünschter Stoffe beim Grillen zu vermeiden. Umgerötete Wurstwaren (wie Wiener, Bockwurst oder Leberkäse) enthalten Nitritpökelsalz. Bei starker Hitze über 150 Grad Celsius reagieren diese Stoffe im Fleisch. Dabei entstehen gesundheitsschädliche Nitrosamine, die als krebserregend gelten.
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