2. BVE-Fachtagung „Compliance in der Ernährungsindustrie“, 28.10.2014, Mühlheim/Ruhr
Die Ernährungsindustrie ist eine der am dichtesten regulierten Branchen überhaupt. Sowohl auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene müssen Hersteller bei der Produktion und Vermarktung von Lebensmitteln eine Vielzahl von Gesetzen, Regeln, Vorschriften, Verordnungen, Richtlinien, vertraglichen Vereinbarungen und unternehmensinternen Vorgaben berücksichtigen. Diese Komplexität stellt für Unternehmen und deren Mitarbeiter nicht nur eine Herausforderung dar, sondern kann bei Missachtung oder Verstößen auch zu schweren Konsequenzen führen. Schadenersatz, persönliche Haftung, Geldstrafen oder Imageschäden sind nur einige Beispiele für negative Folgen.
Rechtskonformes Verhalten und somit die Vermeidung von Schäden, lässt sich vor allem durch Compliance Management-Systeme erreichen. Sie sind speziell auf Geschäftsführung und Mitarbeiter ausgerichtet.
Die AFC-Compliance Studie „Ernährungswirtschaft 2014“, eine Befragung von 210 Unternehmen der deutschen Ernährungswirtschaft und angrenzenden Branchen hat gezeigt, dass bei den Unternehmen erheblicher Handlungsbedarf besteht. Das Thema Compliance ist zwar in der Branche präsent, jedoch verfügen lediglich circa 50 Prozent der befragten Unternehmen über einen Compliance-Beauftragten und entsprechende Richtlinien.
Auf der BVE-Fachtagung erhalten die Unternehmen praxisrelevante Informationen zu ausgewählten und aktuellen Themen der Compliance. Neben der Implementierung von entsprechenden Management-Systemen werden Informationen über Cyberrisiken und datenschutzrechtliche Compliance vermittelt. Außerdem wird das Thema Kartellrecht aufgegriffen, das nach wie vor von besonderer Bedeutung für die Branche ist. Im Fokus stehen unter anderem Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit Kartellrechtsverstößen.
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