Neue EU-Vorschriften zur Fleisch-Kennzeichnung in Kraft
Verbraucher erfahren künftig mehr über die Herkunft einiger Fleischsorten. Seit Mittwoch müssen Hersteller auf der Packung das Land der Aufzucht und der Schlachtung angeben. Die neuen Regeln gelten für frisches, gekühltes und gefrorenes Fleisch von Schaf, Ziege, Schwein und Geflügel. Falls das Tier im selben Land geboren, aufgewachsen und geschlachtet wird, reicht die Benennung des Herkunftslandes.
Bei Rindfleisch müssen diese Angaben bereits seit dem Jahr 2000 gemacht werden. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können die Vorschrift auch auf unverpacktes Fleisch ausweiten. Für verarbeitetes Fleisch, zum Beispiel in Fertiglasagne, gelten die Vorschriften nicht - darüber wird in der EU derzeit heftig diskutiert.
Auf die Lebensmittelindustrie kommen noch weitere Änderungen zu. So wird Mitte Dezember 2016 für vorverpackte Lebensmittel eine Nährwerttabelle Pflicht, etwa zu Salz, Fett und Zucker./hrz/DP/men (dpa)
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