BGN-Vorstand senkt Beitragsfuß für 2014

Beitrag für Lebensmittel verarbeitende Unternehmen sinkt um bis zu 11 Prozent

14.04.2015 - Deutschland

Gute Nachricht für die bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe versicherten Feinkosthersteller und Lebensmittel verarbeitenden Betriebe: Die wirtschaftliche Entwicklung im vergangenen Jahr hat positive Auswirkungen auf die Beitragsberechnung der BGN. Der Beitragsfuß konnte wieder gesenkt werden, er beträgt für das abgelaufene Jahr 0,321. Das hat der Vorstand der BGN in seiner Sitzung am 1. April 2014 beschlossen. Einen erfreulichen Beitrag dazu lieferte unter anderem die Entwicklung der Lohnsumme, das ist die Summe aller gezahlten Arbeitsentgelte, die Arbeitgeber jedes Jahr an die BGN melden müssen. Sie stieg im Vergleich zum Vorjahr um 5,5 Prozent. Die Summe, die die BGN auf die Mitgliedsbetriebe umlegt (Umlagesoll), sank um 4,1 Prozent.

Bis zu 11,9 Prozent weniger Beitrag für 2014

In der Feinkostherstellung und Lebensmittelverarbeitung ergeben sich, je nach Betriebsgröße, geringere Beiträge. So verringert sich der BGN-Beitrag für ein Unternehmen mit der Gefahrklasse 3,32 und einer Lohnsumme von 100.000 Euro um 11,9 Prozent, bei 1 Mio. Euro Lohnsumme beträgt die Ersparnis gegenüber dem Vorjahr 9,9 Prozent.

BGN braucht weiterhin weniger Vorschuss

Für die Umlage 2015 hat der Vorstand eine weitere Liquiditätsreduzierung in Höhe von 30 Mio. Euro beschlossen. Das bedeutet, dass der Beitragsfuß für die Vorschüsse zum Umlagejahr 2015 und für die ersten beiden Vorschussraten 2016 auf 0,310 gesenkt werden kann.

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