Schmidt will Veröffentlichung von Hygiene-Sündern voranbringen
Das gehe aus einem Gesetzentwurf hervor, der ihr vorliege, berichtet die «Welt» (Dienstag). Schon seit 2012 sind die Behörden eigentlich verpflichtet, schwere Verstöße zum Beispiel gegen Hygienevorschriften zu veröffentlichen. So sollten Verbraucher schneller die Namen verantwortlicher Unternehmen erfahren. In der Praxis hakte es jedoch bei der Umsetzung, Gerichte stoppten Veröffentlichungen per Eilverfahren.
Nach dem Entwurf solle auch auf die betroffenen Unternehmen Rücksicht genommen werden, heißt es in dem Bericht weiter. So sollen im Internet veröffentlichte Informationen über Verstöße nach sechs Monaten gelöscht werden. Zudem sei eine Härtefallklausel vorgesehen, die Unternehmen im Einzelfall vor einer Veröffentlichung bewahren kann.
«Die Verbraucher haben einen Anspruch auf verlässliche Informationen über das, was in Lebensmitteln steckt, und ob die Unternehmen sich an die rechtlichen Vorgaben halten», sagte Schmidt der Zeitung. Er sei zuversichtlich, dass der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf «einen rechtssicheren Vollzug» ermögliche. (dpa)
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