Was alles so drin ist im Muntermacher: Kaffee ist eine Herausforderung für die Risikobewertung
Gefahrenbasierte Einstufung von geringer Aussagekraft für Verbraucherinnen und Verbraucher
Nach der am 15. Juni 2016 veröffentlichten Gefahreneinstufung von Kaffee durch die bei der Weltgesundheitsorganisation (WHO) angesiedelte Internationale Krebsagentur (IARC) weist das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) darauf hin, dass die Gefahreneinschätzung von komplexen Gemischen, wie sie Lebensmittel darstellen, für Verbraucherinnen und Verbraucher nur von begrenzter Aussagekraft sind. „Jedes Lebensmittel kann regelmäßig, aber meist nur in Spuren Stoffe enthalten, die ein krebserregendes Potential haben. Daneben sind allerdings oft auch gesundheitsfördernde Stoffe wirksam“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Lebensmittel wie Kaffee oder Fleisch sind in der Regel viel zu komplexe Gemische, um allgemeine Aussagen über ihr krebserregendes Potential ableiten zu können, die für Verbraucher von praktischem Nutzen wären.“ Die IARC stuft in ihrer heute vorab veröffentlichten Studie Kaffee als „nicht klassifizierbar bezüglich seiner Kanzerogenität für Menschen“ (Gruppe 3) ein.
Kaffee enthält neben verschiedenen die Gesundheit fördernden Stoffen auch solche Inhaltsstoffe, die isoliert beim Menschen krebserregende Wirkungen haben können. Dazu zählen u. a. Furan, Acrylamid und Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Darüber hinaus kann Koffein gesundheitlich schädliche Wirkungen haben. Allerdings lässt sich bisher durch die Gesamtheit der verfügbaren Studien kein krebserregendes Potential durch Kaffee belegen. Wie auch bei anderen Lebensmitteln kann es zwei Ursachen für die unterschiedliche Wirkung der isolierten Inhaltsstoffe und des gesamten Lebensmittels geben. Zum einen ist es möglich, dass innerhalb des Lebensmittels einige Substanzen die potentiell schädlichen Wirkungen von anderen Substanzen mildern oder neutralisieren. Zum anderen ist es möglich, dass der Gehalt an unerwünschten Stoffen so niedrig ist, dass in verfügbaren Studien bei üblichem Konsum keine schädlichen Wirkungen zu beobachten sind.
Die IARC hat seit Beginn ihres Bestehens 989 Chemikalien, Substanzen, Lebensmittel oder Tätigkeiten auf ihr krebserregendes Potential untersucht (Stand laut IARC von Februar 2016). Darunter wurde bisher nur ein Stoff in die Gruppe 4 als „wahrscheinlich nicht kanzerogen bei Menschen“ eingestuft. Die Einstufungen der IARC werden unabhängig von Zulassungs- oder Genehmigungsverfahren durchgeführt. Im Unterschied zum BfR, das die möglichen gesundheitlichen Risiken bewertet, beurteilt die IARC ausschließlich das Gefahrenpotential eines Stoffes. Bei der Risikobewertung wird zusätzlich zum Gefahrenpotential auch die tatsächliche Aufnahmemenge (Exposition) berücksichtigt.
Die IARC veröffentlichte die Zusammenfassung ihrer Monographie zu Heißgetränken, Mate-Tee und Kaffee vorab. Darin stuft die IARC Kaffee als „nicht klassifizierbar bezüglich der Kanzerogenität beim Menschen“ (Gruppe 3) ein und ändert damit ihre Klassifizierung von Kaffee, den sie 1991 noch als „möglicherweise kanzerogen beim Menschen“ (Gruppe 2B) einstufte.
Unabhängig von der Einschätzung des krebserregenden Potentials bei Kaffee hat das BfR wiederholt auf das gesundheitliche Risiko durch Koffein hingewiesen. Koffein kann bei Erwachsenen zu Nervosität, Schlaflosigkeit, Herzrhythmusstörungen, erhöhtem Blutdruck und gastrointestinalen Störungen führen.
Für gesunde Erwachsene gilt die Aufnahme von bis zu 200 mg Koffein innerhalb kurzer Zeit als gesundheitlich unbedenklich. Dies entspricht etwa zwei Bechern Filterkaffee. Über den Tag verteilt können Erwachsene etwa das Doppelte trinken. Schwangere und Stillende sollten über den Tag verteilt nicht mehr als zwei Becher Kaffee trinken, Kinder sollten Kaffee meiden. Die Empfindlichkeit gegenüber Koffein kann individuell sehr verschieden sein. So führt bei manchen Personen schon eine Tasse Kaffee zu Schlafstörungen. Empfindliche Personen sollten auf den Konsum von Koffein, insbesondere in höheren Dosen, verzichten.
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