Biersteuer-Hinterziehung: Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen
Im Prozess um Hinterziehung von Biersteuer in Millionenhöhe hat die Staatsanwaltschaft für zwei Angeklagte Haftstrafen gefordert. Wegen schwerer Steuerhinterziehung sollten die Männer Haftstrafen von vier beziehungsweise drei Jahren und zehn Monaten erhalten, beantragte die Anklagebehörde am Freitag in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht Hof. Die Verteidigung forderte eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren sowie zwei Jahre Haft auf Bewährung.
Laut Anklage hatten die Männer so getan, als seien rund 3000 Lastwagenladungen Bier von Frankreich, Belgien und aus den Niederlanden nach Deutschland exportiert worden. Tatsächlich aber sei das Bier zwischen August 2014 und November 2015 nach Großbritannien gebracht worden. Die dortige Biersteuer ist etwa zehnmal so hoch wie in Deutschland.
Bei einem dritten Angeklagten forderte die Staatsanwaltschaft zwei Jahre Haft auf Bewährung sowie eine Geldstrafe. Das Urteil wird für den kommenden Mittwoch erwartet. (dpa)
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