Von Goldbären und dicken Eiern: Süßigkeiten vor Gericht
Streitigkeiten zwischen Süßigkeitenherstellern landen immer wieder auf den Tischen der Gerichte:
GOLDBÄR: Vor allem an Ostern sitzt er in den Supermarktregalen: der goldene Schokohase mit der roten Schleife um den Hals. Der Süßwarenhersteller Lindt überlegte sich eine etwas zeitlosere Variante - den "Lindt Teddy". Gleiches Kostüm, nur Bär statt Hase.
Die Wortmarke "Goldbär" hatte sich allerdings Konkurrent Haribo schützen lassen. Das Unternehmen sah sich deshalb in seinen Markenrechten verletzt und klagte. Allerdings erfolglos - der Lindt-Teddy blieb im Süßwarenregal. Eine 3D-Figur könne nur unter strengen Voraussetzungen die Rechte an einer geschützten Bezeichnung verletzen. (Bundesgerichtshof, Az. I ZR 105/14)
DICKE EIER: In Düsseldorf lagen 2013 Schokoküsse auf der Richterbank. Wie beim Kitkat-Streit ging es auch dabei um die Form:
Verhandelt wurde über traditionell zylinderförmige, "maulwurfshügelige und pilzförmige" Schaumküsse bis hin zur streitigen Eiform. Grund war die Klage einer Werbeagentur. Sie behauptete, der Süßwaren-Riese Storck habe mit seinem Produkt "Dickmann's dicke Eier" ihre Idee geklaut, Schaumküsse in Eiform herzustellen. Die Richter schauten sich die Süßigkeiten genau an und stellten fest: Das Dickmann's-Ei ist etwas gedrungener als das Ei der Werbeagentur. Klage abgewiesen. (Landgericht Düsseldorf, Az. 14c O 171/12 U)
SCHOKO-QUADRAT: Der Schokoladenhersteller Ritter Sport hat die Form seiner Schokoladentafeln sogar zum Werbespruch gemacht:
"Quadratisch. Praktisch. Gut." Konkurrent Milka, der in der Regel aufs traditionelle Rechteck setzt, probierte sich 2010 auch mit quadratischen Tafeln aus. Geht gar nicht, sagte Ritter Sport und zog vor Gericht. Das war allerdings anderer Auffassung: Der Gesamteindruck der quadratischen Milka-Tafeln bestimme sich weniger durch die Form als durch die typische lila Farbe und den bekannten Schriftzug mit der lila Kuh. (Oberlandesgericht Köln, Az. 6 U 159/11)
RUNDE ECKEN: Machen die abgerundeten Ecken und die drei Pfeile auf der Oberseite die Form des Schokoriegels "Bounty" zu eine Marke?
Nein, sagten die EU-Richter. Diese Merkmale unterschieden sich "nicht hinreichend von anderen Formen, die allgemein für Schokoladenriegel verwendet werden". Soll heißen: Bounty sieht einfach aus wie ein ganz normaler Schokoriegel. (EU-Gericht, Rechtssache T-28/08)
GEFLECKT: Beim Oberlandesgericht Düsseldorf ging es um gelb-braun gefleckten Kinderpudding in zwei Varianten: Mit "Flecki" ahmte Discounter Aldi den Schoko-Vanille-Pudding "Paula" von Dr. Oetker's nach. Trotz Ähnlichkeiten sahen die Richter darin jedoch keine Kopie. Aldi habe den notwendigen Abstand zum Original gewahrt. (Az. I-20 U 52/12)/cko/DP/stk (dpa)
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