Anteil der Mehrwegflaschen sinkt auf neuen Tiefstand
Der Anteil von Mehrwegflaschen und anderer umweltfreundlicher Verpackungen für Getränke geht weiter zurück. Mit 44,2 Prozent sei 2016 ein neuer Tiefstand bei den pfandpflichtigen Getränken erreicht worden, teilte das Umweltbundesamt (UBA) am Mittwoch mit. Das waren nochmals 1,3 Prozentpunkte weniger als im Jahr zuvor. Das Ziel sind eigentlich 80 Prozent. Das UBA hat die Getränkeabfüllung von der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung auswerten lassen. 42,8 Prozent landen in Mehrwegflaschen, 1,4 Prozent in ökologisch vorteilhaften Einwegverpackungen, also Getränkekartons und bestimmte -beutel.

pixabay/Antranias
Mehrweg-Glasflaschen hatten 2016 einen Marktanteil von 29,2 Prozent, Mehrweg-Kunststoffflaschen 13,6 Prozent. Der Anteil von Getränkekartons stieg auf 1,1 Prozent. Mit 52,2 Prozent werden aber die meisten Getränke in Einweg-Plastikflaschen abgefüllt. Dosen machten 3,2 Prozent aus - Grund dafür ist, dass das Abfüllvolumen um 13,4 Prozent stieg. Pfandpflichtig sind Wasser, Bier, Erfrischungsgetränke und alkoholhaltige Mischgetränke.
Das UBA wies darauf hin, dass Discounter meist ausschließlich Getränke in Einwegverpackungen anböten und nicht über Rücknahmesysteme für Mehrwegflaschen verfügten. Das 2003 eingeführte Einwegpfand habe den Mehrweg-Anteil nur kurzfristig stabilisiert - eine Ausnahme sei aber das Bier: "Dort stabilisierte sich der Mehrweganteil langfristig", hieß es.
Auch wenn Einwegflaschen gesammelt und recycelt werden, sind aus Umwelt-Sicht Mehrwegflaschen vorzuziehen. Mehrweg-Glasflaschen würden bis zu 50 Mal und PET-Mehrwegflaschen bis zu 20 Mal wiederbefüllt, schrieb das UBA. "Je häufiger die Mehrwegflaschen wiederverwendet werden, je kürzer die Transportwege und je effizienter die Reinigungsprozesse sind, desto umweltfreundlicher sind die Flaschen."/ted/DP/stw
Meistgelesene News
Weitere News aus dem Ressort Wirtschaft & Finanzen

Holen Sie sich die Lebensmittel- und Getränke-Branche in Ihren Posteingang
Mit dem Absenden des Formulars willigen Sie ein, dass Ihnen die LUMITOS AG den oder die oben ausgewählten Newsletter per E-Mail zusendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch die LUMITOS AG erfolgt auf Basis unserer Datenschutzerklärung. LUMITOS darf Sie zum Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung per E-Mail kontaktieren. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber der LUMITOS AG, Ernst-Augustin-Str. 2, 12489 Berlin oder per E-Mail unter widerruf@lumitos.com mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zudem ist in jeder E-Mail ein Link zur Abbestellung des entsprechenden Newsletters enthalten.