Zuckersteuer auf Softdrinks: „Eine Staffelung nach dem Zuckergehalt ist vielversprechend“

Gesundheitsökonom Runkel von der TU Berlin nennt die Bedingungen, unter denen der staatliche Eingriff ökonomisch gerechtfertigt ist

07.10.2026
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TU-Gesundheitsökonom Marco Runkel erklärt im Interview, was aus ökonomischer Sicht für eine Zuckersteuer spricht und worauf es bei ihrer Ausgestaltung ankommt

Die Bundesregierung plant, ab 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke einzuführen. Wie sinnvoll ist ein solcher staatlicher Eingriff – und wie müsste eine Zuckersteuer gestaltet sein, damit sie tatsächlich Wirkung entfaltet? Darüber spricht Prof. Dr. Marco Runkel, Leiter des Fachgebiets Ökonomie des öffentlichen Sektors, insbesondere Gesundheitsökonomie, an der TU Berlin, in einem aktuellen Interview.

Runkel erforscht, unter welchen Bedingungen staatliche Eingriffe in das Gesundheitsverhalten ökonomisch gerechtfertigt sind und wie Steuern auf sogenannte Sündengüter wie Zucker, Alkohol oder Tabak ausgestaltet werden sollten. Ein zentrales Argument für eine Zuckersteuer sieht er in den gesellschaftlichen Folgekosten eines hohen Zuckerkonsums – etwa für die gesetzliche Krankenversicherung.

Besonders vielversprechend sei eine Steuer, deren Höhe sich am tatsächlichen Zuckergehalt eines Getränks orientiert. Sie könne nicht nur Verbraucherinnen dazu bewegen, weniger Zucker zu konsumieren, sondern zugleich Herstellerinnen Anreize geben, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu senken. Im Interview erläutert Runkel außerdem, welche Produkte eine solche Steuer erfassen könnte, wie sich soziale Verteilungswirkungen berücksichtigen lassen und wofür die Einnahmen verwendet werden könnten.

Zum vollständigen Interview: „Eine nach dem Zuckergehalt gestaffelte Steuer auf Softdrinks ist vielversprechend“: https://www.tu.berlin/go320340/

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