Bald Infos über Allergie-Auslöser in losen Lebensmitteln
Die entsprechende Verordnung sei in der Ressortabstimmung und solle Ende des Jahres in Kraft treten, berichtete die Zeitung. Ladenbesitzer müssten demnach auf einem Schild neben dem Lebensmittel, Gastronomen in den Speisekarten auf die Inhaltsstoffe hinweisen. Auch gut sicht- und lesbare Aushänge seien möglich. Der Minister sagte, in Ausnahmen werde auch eine nachprüfbare mündliche Auskunft zugelassen.
Die Bundesregierung setzt dem Bericht zufolge eine Vorgabe der Europäischen Union von 2011 um. -(dpa)-
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